In der Pflegeversicherung wird in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von über 22 Milliarden Euro gerechnet. Um eine massive Erhöhung der Beiträge zu verhindern, hat die schwarz-rote Koalition eine umfangreiche Pflegereform angekündigt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat nun ihre konkreten Pläne fertiggestellt. Der Gesetzentwurf liegt dieser Redaktion vor. Die wichtigsten Details im Überblick:
Heimbewohner erhalten Zuschüsse später
Die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, sollen langsamer anwachsen als bisher. Konkret sollen die einzelnen Erhöhungsstufen nicht schon nach jeweils zwölf Monaten wirksam werden, sondern immer erst nach 18 Monaten. Damit dauert es länger, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Umgekehrt spart die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe.
Die Änderung bedeutet, dass der Zuschlag von 15 Prozent nicht nur in den ersten zwölf, sondern in den ersten 18 Monaten im Heim gilt. Die Anhebung auf 30 Prozent erfolgt erst danach. Die weitere Stufe von 50 Prozent greift nicht nach 24, sondern erst nach 36 Monaten. Die höchste Entlastungsstufe mit einem Zuschuss von 75 Prozent wird erst nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als 54 Monaten gewährt. Bisher gelten 36 Monate.
Eine Pflegefachkraft mit einer Bewohnerin in einem Heim. Die Zuschüsse für Heimbewohner sollen künftig langsamer steigen, sieht ein Entwurf für die Pflegereform vor.
| © picture alliance/dpa
Nach den neuesten zur Verfügung stehenden Zahlen des Ersatzkassenverbandes müssen im bundesweiten Durchschnitt im ersten Jahr im Heim rund 3.245 Euro aus der eigenen Tasche dazu gezahlt werden. Nach zwölf Monaten sind es 2.947 Euro, nach 24 Monaten 2.551 Euro und nach 36 Monaten 2.056 Euro. Die hohen Zuzahlungen werden von Sozialverbänden immer wieder kritisiert. Die Leistungszuschläge sind allerdings mit Ausgaben von rund sieben Milliarden Euro jährlich extrem teuer.
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Zum Thema: Kosten vom Wohnort abhängig: Hier zahlen Pflegebedürftige in OWL am meisten
Höhere Kriterien für Pflegeeinstufung
Für alle Versicherten wird es künftig schwieriger, als pflegebedürftig anerkannt beziehungsweise in die unteren Pflegegrade eingestuft zu werden. Dazu sollen die Schwellwerte verschärft werden, sodass ein höherer Grad an Einschränkung notwendig ist, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Diese Änderung dürfte einen massiven Einfluss auf die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt und damit auf die Ausgaben der Versicherung haben.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt in zwei Stufen: Zunächst werden für verschiedene Kriterien – etwa Mobilität, Selbstversorgung oder kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Punkte vergeben. Je höher die Punktzahl, desto höher ist das Ausmaß der Beeinträchtigung. Die Punkte werden anschließend in einen sogenannten Scorewert umgerechnet, auf dessen Basis dann die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade vorgenommen wird.
Bei der großen Pflegereform 2017, bei der erstmalig Menschen mit demenziellen Erkrankungen in die Pflegeversicherung einbezogen wurden, hatte ein wissenschaftlicher Beirat die verschiedenen Schwellenwerte für die Berechnung der Pflegebedürftigkeit erarbeitet. Später hatte die damalige Koalition unter Angela Merkel (CDU) und Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Empfehlungen jedoch nicht übernommen, sondern die Reform großzügiger ausgestaltet. Das soll nun rückgängig gemacht werden.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
Gutverdiener sollen wie in der Krankenversicherung stärker zur Kasse gebeten werden. Dazu will Warken auch in der Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze außerplanmäßig um 300 Euro anheben.
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Einschränkung bei beitragsfreier Mitversicherung
Auch die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung in der Krankenversicherung soll auf die Pflege übertragen werden. Für mitversicherte Ehepartner, die weder kleine Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, muss den Plänen zufolge künftig ein zusätzlicher Beitrag von 0,52 Prozent an die Pflegeversicherung gezahlt werden.
Beitragszuschlag für Kinderlose
Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozent. Versicherte ohne Kinder müssten dann ab einem Alter von 23 Jahren insgesamt einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Bei Versicherten mit Kindern bliebe es dagegen bei den bisherigen Sätzen von 3,6 Prozent (ein Kind), 3,35 Prozent (zwei Kinder) beziehungsweise 3,1 Prozent (drei Kinder).
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Kürzung bei Rentenbeiträgen
Die von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die nicht berufstätig sind, werden gekürzt. Die Folge sind geringere Rentenzahlungen im Alter.
Kürzung bei Entlastungsbeträgen
Im Pflegegrad 1 wird der sogenannte Entlastungsbetrag von 131 Euro gestrichen. In den Pflegegraden 2 und 3 wird das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten halbiert. Im Gegenzug soll es eine bessere Pflegeberatung geben.
