Die Menschen werden immer älter, damit steigt aber auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Die hat sich in den vergangenen 25 Jahren nahezu verdreifacht. Aber nicht nur Ältere sind betroffen. Ein Unfall, ein Schlaganfall, ein Sturz auf der Treppe – und schon wird ein Angehöriger oder ein anderer nahestehender Mensch zu einem Pflegefall. Doch auch bei altersbedingt nachlassenden geistigen Fähigkeiten kann es zu der Situation kommen, dass man sich selbst nicht mehr oder nur noch eingeschränkt um seine eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Besonders in rechtlichen oder medizinischen Fragen müssen jedoch gerade dann wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen und zu regeln, wer dann für einen selbst diese Entscheidungen treffen soll. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson kann rechtlich unterstützen, für Ehepartner gibt es ein Notvertretungsrecht bei medizinischen Entscheidungen. Es kann auch zu vielen Situationen kommen, in denen Beratung, Betreuung oder eine Vorsorgevollmacht nötig oder nützlich sind.
Solche und weitere Tipps gibt es beim nächsten Kostenpflichtiger Inhalt Ratgeberabend in der Reihe „Alles was Recht ist“, die Rheinische Post, Landgericht und Anwaltverein gemeinsam veranstalten. Drei Referenten werden am Dienstag, 23. Juni, ab 18 Uhr im Landgericht Mönchengladbach das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Das Publikum hat im Anschluss wie immer bei diesem Format die Gelegenheit, Fragen an die Experten zu stellen.
Die Mönchengladbacher Notarin Catharina von Hertzberg-Bölch wirbt dafür, rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht Klarheit zu schaffen. Durch eine solche Regelung wird eine Person bevollmächtigt, sollte es zu einer Notsituation kommen. Bevollmächtigte sind Vertreter im Willen desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat. „Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie es selbst nicht mehr können oder wollen“, betont sie. „Grundlage jeder Vorsorgevollmacht ist ein besonderes Vertrauensverhältnis.“
Die promovierte Juristin Catharina von Hertzberg-Bölch studierte in Oxford und Berlin, kam zum Referendariat zurück ins Rheinland. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde sie Notarassessorin der Rheinischen Notarkammer, war Referentin des Deutschen Notarinstituts für die Bereiche Internationales Privatrecht und Ausländisches Recht, Erb- und Familienrecht und Immobilienrecht tätig. Seit Anfang 2024 ist sie Notarin in Mönchengladbach-Odenkirchen.
„Die rechtliche Betreuung soll den Betreuten wieder eine Stimme verleihen, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können“, sagt Fabian Novara. Er bringt an dem Abend die Sicht des Richters ein. „Manchmal müssen die Betreuten aber auch vor sich selbst geschützt werden, zum Beispiel, wenn sie nicht mehr erkennen, wem sie vertrauen können“, betont Novara und verweist auf die Ausnahmesituationen, in denen solche Entscheidungen getroffen werden: „Betreuungen werden meist in Zeiten der Überforderung der betroffenen Personen selbst, aber auch ihrer Angehörigen, eingerichtet.“
Dann sei man „als Richter immer auch ein bisschen Sozialarbeiter“. Denn mehr als in anderen Rechtsbereichen gehe es im Betreuungsrecht darum, „dass man zuhört und sich auch so ausdrückt, dass alle Beteiligten es verstehen können“. Davor dürfe man keine Berührungsängste haben. „Meine tägliche Motivation ist, dass durch die rechtliche Betreuung das Leben der Betreuten wieder etwas besser werden kann“, sagt Novara.
Er hat in Bremen studiert, nach dem juristischen Referendariat in Duisburg, Oberhausen und Düsseldorf war Novara sechs Jahre Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Hoffmann Liebs in Düsseldorf. Es folgten seit 2014 Stationen am Landgericht Mönchengladbach, Amtsgericht Grevenbroich und Oberlandesgericht Düsseldorf. Seit 2024 ist er Betreuungsrichter am Amtsgericht in Mönchengladbach.
Das sagt die Rechtsanwältin
Auf den Inhalt der gesetzlichen Betreuung und auf die Aufgaben des Betreuers sowie auf Möglichkeiten der Kontrolle wird die Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin Sandra Tommasone in ihrem Vortrag eingehen. Die Mönchengladbacherin hat Rechtswissenschaften in Düsseldorf studiert und ihr Referendariat in Duisburg gemacht. Danach arbeitete sie zunächst im öffentlichen Dienst in der Rechtsabteilung der LVR-Klinik Viersen-Süchteln, machte berufsbegleitend ihren Master in Medizinrecht. Seit 2013 ist sie selbstständige Rechtsanwältin, seit mehr als zehn Jahren zudem Berufsbetreuerin mit durchschnittlich 80 Betreuungen.