Durch das neue Selbstbedienungsverbot muss die Stadt nun gewährleisten, dass die Person, die das Mittel ausgibt, sachkundig ist. Sie muss also in der Lage sein, die Erwerbenden über das Mittel und seine Wirkung aufzuklären. Ein entsprechender Nachweis muss vorliegen. Wie die Stadt dies sicherstellen kann, wird derzeit geprüft. Die großflächige Stechmückenbekämpfung sei von der Neuregelung nicht betroffen, wie die Stadt mitteilt. Der Verein Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS) wird diese wie gewohnt durchführen.