Waiblingen. Die traditionsreiche Metzgerei Kübler aus Waiblingen ist nicht mehr zu retten – zu dieser bitteren Erkenntnis ist der damals noch vorläufige Insolvenzverwalter rasch gelangt, nachdem die Geschäftsleitung Insolvenz angemeldet hatte. Nun folgt die nächste bittere Pille: Der Insolvenzverwalter hat offiziell angezeigt, dass „Masseunzulänglichkeit“ nach Paragraf 208, Absatz 1, des Insolvenzrechts vorliegt. Das ist in Insolvenzverfahren nicht ungewöhnlich, was aber