Rund eineinhalb Jahre ist es her, dass die Reform der Bauordnung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten ist. Schon zuvor galt die Regel, dass unbebaute Flächen rund um Häuser wasseraufnahmefähig und begrünt gestaltet sein müssen. Mit der Reform machte die Landesregierung die Konsequenz unmissverständlich klar: Schotter oder Kunstrasen sind im Garten verboten – egal, ob neu angelegt oder bereits bestehend. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch wie so oft gibt es eine Kluft zwischen dem Verbot und dessen Umsetzung, auch in Mönchengladbach.