Urteil in Bremen

Mann plante Massaker – Gericht verhängt Haftstrafe

09.06.2026 – 10:08 UhrLesedauer: 3 Min.

Einer der Angeklagter sitz in einem Saal des Landgerichts Bremen: Die Kammer war davon überzeugt, dass die Anschlagspläne ernst gemeint waren.Vergrößern des Bildes

Einer der Angeklagter sitzt in einem Saal des Landgerichts Bremen: Die Kammer war davon überzeugt, dass er es mit den Anschlagsplänen ernst meinte. (Quelle: Focke Strangmann/dpa)

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Ein Anschlag mit Schusswaffen und Sprengstoffweste sollte wahllos Menschenleben kosten. Nun hat ein Gericht über die Verantwortlichen entschieden.

Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Mann zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte gemeinsam mit seinem Neffen einen Anschlag mit Schusswaffen und einer Sprengstoffweste in Bremerhaven geplant. Der Neffe wurde wegen einer schweren psychischen Erkrankung freigesprochen und in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

Der Vorsitzende Richter erklärte bei der Urteilsverkündung: „Hier sollten wahllos an einem öffentlichen Ort eine Vielzahl von Opfern willkürlich getötet und verletzt werden.“ Das Gericht sprach den 35-Jährigen wegen Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Terrorismus-Finanzierung schuldig.

20-Jähriger leidet unter atypischem Autismus

Der heute 20-jährige Neffe leidet laut Gericht seit seiner Kindheit unter atypischem Autismus, Depressionen sowie Suizid- und Zwangsgedanken. Außerhalb seiner Familie habe er kaum soziale Kontakte gehabt. Sein Onkel sei für ihn eine wichtige Bezugsperson und ein männliches Vorbild gewesen.

Der 35-Jährige konvertierte vor einigen Jahren zum Islam und radikalisierte sich. Als sein Neffe 14 Jahre alt war, soll er ihm erstmals Videos von Hinrichtungen des sogenannten Islamischen Staats (IS) gezeigt haben. Diese Aufnahmen sollen die Zwangsgedanken und Tötungsfantasien des Jugendlichen noch verstärkt haben.

Ein Angeklagter neben seinem Anwalt Manar Taleb: Das Gericht verhängte nur in einem Fall eine Haftstrafe.Vergrößern des BildesEin Angeklagter neben seinem Anwalt: Das Gericht verhängte nur in einem Fall eine Haftstrafe. (Quelle: Focke Strangmann/dpa)

Anfang des vergangenen Jahres tauschte der 20-Jährige nach Überzeugung des Gerichts mit einem Chatpartner rechtsradikales Gedankengut aus. Er soll geplant haben, auf den Straßen in Bremerhaven so viele Menschen wie möglich zu töten, die Tat zu filmen und ins Internet zu stellen. Dafür kaufte er sich Messer und eine Kamera, kehrte am Ende aber ohne Tat nach Hause zurück. Ob er keine Opfer fand oder aus Angst umkehrte, blieb laut Gericht unklar.

Das Scheitern dieses Plans soll in ihm Scham ausgelöst und seine psychischen Probleme verschärft haben. Schließlich vertraute er seinem Onkel seine Tötungsfantasien an. Dessen Reaktion laut Gericht: „Da können wir was machen.“ Und weiter: „Ich teile deinen Traum und unterstütze deinen Traum.“

„Lediglich neugierig gewesen, Menschen zu töten“

Das Gericht stellte fest, dass der 20-Jährige anders als sein Onkel keine ideologischen Ziele verfolgte. Er sei lediglich neugierig gewesen, andere Menschen zu töten, und habe selbst nicht mehr leben wollen. Der Vorsitzende Richter sagte: „Es ging ihm darum, im Rahmen einer gemeinsamen Anschlagsplanung mit seinem Onkel Zeit zu verbringen.“

Im vergangenen Sommer konkretisierten die beiden ihre Pläne. Sie wollten mit Schusswaffen möglichst viele Menschen töten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte sollte sich der 20-Jährige mit einer selbst gebauten Sprengstoffweste in die Luft sprengen. Als mögliche Ziele hatten sie eine Klinik, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven ins Auge gefasst.