Der Prozess gegen Wagenbauer Jacques Tilly sollte am Dienstagmorgen in Moskau in die nächste Runde gehen. Doch so überraschend wie die Nachricht kam, Kostenpflichtiger Inhalt dass der Prozess neu aufgerollt werden sollte, nahm er bei dem Prozesstermin am Dienstagmorgen eine neue Wendung. Wie der Satiriker unserer Redaktion am Dienstagvormittag mitteilte, sei das Berufungsverfahren „abgeschmettert worden“. Erst am Prozesstag selbst habe er erfahren, worum es eigentlich ging und wer Berufung eingelegt hatte.
Tilly habe gehört, dass seine Pflichtverteidigung das Berufungsverfahren initiiert habe, da er in dem vergangenen Prozess nicht auf seine geistige Schuldfähigkeit geprüft worden sei. „Und in Russland darf man nur verurteilt werden, wenn das geprüft wurde, deshalb sollte so auf einen Verfahrensfehler hingewiesen werden.“
Das sei allerdings nicht zugelassen worden. Damit habe sich der weitere Prozess erst einmal erledigt, sagt Tilly. Für die Pflichtverteidigerin sei der Prozess abgeschlossen. Tilly selbst könne entscheiden, ob er Widerspruch einlegen werde. „Das werde ich aber nicht machen, weil ich nicht als juristische Person aktiv werden möchte.“ Offizielle Infos habe er bislang nicht bekommen.
Tilly muss bei Reisen künftig vorsichtig sein
Anfang April wurde Jacques Tilly bereits von einem Moskauer Gericht zu achteinhalb Jahren Haft sowie einer Geldstrafe verurteilt. Er musste sich wegen angeblicher Verunglimpfung der russischen Staatsorgane verantworten, dazu gehört neben der russischen Armee auch Präsident Putin. Der Auslöser sei einer seiner berühmten Mottowagen beim Rosenmontagszug in Düsseldorf gewesen.
Der Prozess lief seit Ende 2025. Das bisherige Moskauer Urteil hatte keine unmittelbaren Folgen für Tilly. Bei seinen Reisen muss er aber künftig vorsichtig sein. In Ländern wie Ägypten oder Türkei muss er mit einer Auslieferung nach Russland rechnen. Das Auswärtige Amt hat ihm von solchen Zielen abgeraten. Und auch bei seiner Arbeit an den Mottowagen für den Düsseldorfer Rosenmontagszug will er sich weiter nicht einschüchtern lassen.
„Nordrhein-Westfalen steht solidarisch an der Seite von Jacques Tilly“
Auch die stellvertretende NRW-Ministerpräsidentin Mona Neubaur reagierte am Dienstag auf die Vorgänge in Moskau. „Der heutige Revisionsprozess gegen Jacques Tilly macht einmal mehr deutlich, wie weit sich Russland von den Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaats entfernt hat.“ Dass selbst der Angeklagte nach eigenen Angaben vor dem Prozess nicht gewusst habe, wer die Revision eingelegt hat und was genau Gegenstand der Verhandlung ist, spreche Bände.
„In einer Demokratie schützt der Staat die Freiheit von Kunst und Meinung – in autoritären Systemen werden Künstler verfolgt, wenn sie den Mächtigen den Spiegel vorhalten. Wer Satire kriminalisiert und Karikaturen vor Gericht zerrt, demonstriert keine Stärke, sondern die Angst vor kreativer Kritik“, sagte Neubaur. „Nordrhein-Westfalen steht solidarisch an der Seite von Jacques Tilly und aller Menschen, die für Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit einstehen.“