Urwald zwischen Aachen und Köln
„Hambi bleibt“: Hambacher Forst wird zum Naturschutzgebiet
09.06.2026 – 15:04 UhrLesedauer: 1 Min.
Bagger im Tagebau Hambach: Vom Kohle-Graben zur Wildnis – „Hambi bleibt“. (Quelle: Alice Dias Didszoleit)
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Der Hambacher Forst bleibt erhalten. Das Land NRW, Kommunen und RWE planen Schutzstatus und neue Waldverbindungen für Tiere und Pflanzen.
Der Hambacher Forst zwischen Köln und Aachen ist dauerhaft als Wildnisgebiet vorgesehen. Darauf haben sich die NRW-Landesregierung, Kommunen, Naturschutzverbände, die Landwirtschaft und der Energiekonzern RWE nach Angaben des Umweltministeriums verständigt.
Der Wald soll spätestens 2035 in öffentliches Eigentum übergehen. Anschließend soll er als Wildnisentwicklungsgebiet ausgewiesen und unter Naturschutz gestellt werden. RWE will den Forst bereits vorher nicht mehr forstwirtschaftlich nutzen.
RWE sagt zu: Wald geht 2035 in öffentliches Eigentum über
In dem Schutzgebiet soll sich die Natur ohne menschliche Eingriffe entwickeln. Forstwirtschaftliche Maßnahmen sind dort nicht vorgesehen. So kann der Wald langfristig einen urwaldähnlichen Charakter entwickeln.
Geplant sind außerdem zwei Waldkorridore. Sie sollen den Hambacher Forst mit der Steinheide und dem Merzenicher Erbwald verbinden. Damit wollen die Beteiligten Lebensräume für Tiere und Pflanzen besser vernetzen.
„Hambi“ war Symbol des Widerstands gegen Braunkohleabbau
RWE hat zugesagt, den Hambacher Forst an die öffentliche Hand zu übertragen. Die Vereinbarung setzt zugleich ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung um.
Der Hambacher Forst, unter Aktivisten auch „Hambi“ genannt, war bundesweit zum Symbol des Widerstands gegen die Braunkohleförderung geworden. Aktivisten hatten dort seit 2012 Baumhäuser errichtet, um Rodungen für den Tagebau zu verhindern. Nach der Räumung der Baumhäuser im Jahr 2018 stoppte das Oberverwaltungsgericht Münster weitere Rodungen vorläufig. Anfang 2020 wurde schließlich im Kohle-Kompromiss beschlossen, den Wald dauerhaft zu erhalten.
