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Die Abschiebungsbefehle gegen drei EU-Bürger und einen US-Bürger, die an einer pro-palästinensischen Demonstration teilgenommen hatten, wurden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts fiel zugunsten der beiden letzten Fälle aus, bei denen es sich um eine Polin und eine Person mit US-Staatsbürgerschaft handelt.

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Nach Angaben des Tagesspiegels stellte das Gericht fest, dass die Voraussetzungen für die Abschiebung in diesen beiden Fällen nicht gegeben seien, da keine Vorstrafen vorlägen und nicht bewiesen sei, dass die Aktivisten ständige Mitglieder gewalttätiger pro-palästinensischer Gruppen seien.

Die polizeilichen Ermittlungen dauern noch an.

Auch bei zwei Personen mit irischer Staatsbürgerschaft wurde die Abschiebung bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt. Das Gericht hatte bereits im April und Anfang Mai ihren Anträgen stattgegeben.

Die Senatsverwaltung für Inneres hat argumentiert, dass die Personen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland darstellen. Alle vier hatten im vergangenen Oktober an einer pro-palästinensischen Sitzblockade an der Freien Universität teilgenommen.

Im Oktober 2024 war eine „gewalttätige und maskierte“ Gruppe in das Universitätsgebäude eingedrungen und hatte „erheblichen Sachschaden“ angerichtet, darunter Graffiti mit Bezug auf den Krieg zwischen Israel und Hamas sowie andere Straftaten, so die Universität.

Die Aktivisten haben Deutschland vorgeworfen, „das Migrationsrecht zu einer Waffe zu machen“ und wiesen die Vorwürfe der Unterstützung terroristischer Organisationen und des Antisemitismus als willkürlich zurück.