Schon mehrfach haben private Wohnungsfirmen in Berlin staatliche Fördermittel für Wohnraum bekommen, die sich aber nicht an die damit verbundenen Vorgaben halten. Verbindlich verabredete Sozialwohnungen wurden zu teuren Mieten angeboten, dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum fiel damit weg. Entsprechende Strafzahlungen hatten die Vermieter offenbar einkalkuliert.

Die Tagesspiegel-App Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.

Der Senat will solche Fälle in Zukunft möglichst verhindern und die Abschreckung erhöhen. Statt fünf Euro pro Quadratmeter ungerechtfertigt genutzter Wohnfläche im Monat sollen künftig 15 Euro pro Quadratmeter an Strafzahlung erhoben werden können. Das beschloss der Senat am Dienstag.

„Wir glauben, dass wir mit der Verdreifachung in einem Bereich sind, der die Abschreckung erhöht“, sagte Bausenator Christian Gaebler (SPD). Bislang seien die Bußgelder „sehr niedrig gewesen“ und hätten den Vorteil nicht aufgewogen, den Mieter durch illegale höhere Mieten gehabt hätten.

Zudem sollen die Bußgelder beim Verstoß gegen die Informationspflichten von 2500 auf 10.000 Euro und bei Zweckentfremdung von gefördertem Wohnraum von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht werden.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Externen Inhalt anzeigen

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

215 Sozialwohnungen in der Europacity verschwunden

Zwei Fälle hatten in der Vergangenheit Aufsehen erregt. In der Europacity nahe dem Hauptbahnhof war mit einem Eigentümer vertraglich festgehalten worden, dass in dem neuen Wohnviertel 215 Sozialwohnungen entstehen werden – und der Eigentümer dafür die Wohnungsbauförderung des Landes in Anspruch nimmt. Wie der Tagesspiegel berichtete, wurden die Sozialwohnungen allerdings nie gebaut. Das Land befindet sich mit dem Eigentümer, der in der Zwischenzeit gewechselt hat, dazu in einem Rechtsstreit.

In einem anderen Fall wurden Wohnungen in der Neuköllner Donaustraße, die eigentlich noch unter die Sozialbindung fielen, als teure Eigentumswohnungen vermarktet. Das zuständige Immobilienunternehmen Ziegert gab bei Kaufinteressenten an, mögliche Bußgelder zu übernehmen, sollten die Käufer die Wohnung selbst nutzen und es bei den zuständigen Behörden auffallen, dass die Wohnungen nicht wie vorgeschriebenen an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet worden waren.

Senator Gaebler sagte am Dienstag, es handele sich zwar aktuell nicht um ein „Massenphänomen“, aber die Verwaltung habe festgestellt, dass es Vermieter gebe, die es einfach probierten.

Grüne fordern noch höhere Bußgelder

Katrin Schmidberger, baupolitische Sprecherin der Berliner Grünen-Fraktion, begrüßte die Erhöhung der Bußgelder grundsätzlich: „Es ist höchste Zeit“, sagte sie. Die bisherigen Strafen zahlten stadtbekannte Vermieter einfach aus der Portokasse. Ihrer Meinung nach müsse die Erhöhung noch größer sein: „Wir sind der Meinung, dass die Bußgelder bei 30 Euro pro Quadratmeter liegen müssten“, sagte sie. „Bei 15 Euro beträgt die Vertragsstrafe bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung gerade mal 1500 Euro im Monat. Wenn man sich anguckt, wie teuer diese Wohnungen vermietet werden, bezweifle ich, dass das als Abschreckung ausreicht.“

Wer sich nicht an Regeln hält, hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt nichts zu suchen.

Katrin Schmidberger, baupolitische Sprecherin der Berliner Grünen-Fraktion

Die Grünen-Fraktion wolle zudem zeitnah einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem Eigentümer, die wiederholt gegen Auflagen verstießen, vom Berliner Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden könnten. „Wer sich nicht an Regeln hält, hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt nichts zu suchen“, sagte Schmidberger.

Mehr zum Berliner Wohnunsmarkt Durch die Hintertür Berliner Makler vermittelt Neuköllner Sozialwohnungen an Wohlhabende „Nicht alles, was rechtens ist, ist auch richtig“ Baurechts-Anwalt über die verschwundenen Sozialwohnungen in Berlin 215 Sozialwohnungen verschwunden Ein verblüffender Trick der Bauherren der Berliner Europacity?

Auch Niklas Schenker, Mietenexperte der Berliner Linksfraktion, bezeichnete die Bußgeld-Erhöhung als „überfällig“. „Es kann nicht sein, dass dreiste Vermieter Fördermittel in Anspruch nehmen, aber dann Sozialwohnungen gar nicht als solche vermieten“, sagte er. Doch auch er könne sich noch höhere Bußgelder vorstellen. Vor allem aber brauche es „ein strenges Controlling, damit Verstöße schnell und zielsicher erkannt und dann auch geahndet werden“. Fälle wie in Neukölln dürften sich nicht wiederholen.

Land folgt Forderung des Rechnungshofs

Ebenfalls am Dienstag beschloss der Senat, dass Menschen in Berlin künftig entweder nur einen Mietzuschuss oder nur Wohngeld erhalten können – nicht beides zeitgleich. Seit 2015 können Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen unter bestimmten Bedingungen einen Mietzuschuss zur Minderung ihrer Mietbelastung beantragen.

Der Rechnungshof von Berlin hatte kritisiert, dass dieser teilweise auch Menschen zugutekommt, die bereits Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz haben. Das soll künftig nicht mehr möglich sein.