Das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig hat einen 79-Jährigen wegen eines heimtückischen Mordes an seiner schlafenden Ehefrau zu sechseinhalb Haft verurteilt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Dienstag stufte es den Angeklagten als vermindert schuldfähig ein, weshalb die Strafe gemäß Strafgesetzbuch abgemildert wurde. Laut Anklageschrift hatte der Beschuldigte sich nach der Tat selbst lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt und seinen Sohn verständigt.

Die Tat ereignete sich im Dezember vergangenen Jahres in Braunschweig im Haus des Ehepaars, einem Medienbericht zufolge war die getötete Frau an Demenz erkrankt. Laut Anklage wachte der 79-Jährige nachts auf und fasste den Entschluss, seine Ehefrau zu töten. Er schlug mit einem Pflasterstein auf sie ein, den er vorher in der Wohnung deponiert hatte. Danach verletzte er sie zudem mit einem Küchenmesser am Hals.

Das Urteil fiel am Freitag und ist laut Gericht nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft zunächst nicht.