Kartellverfahren gegen Meta läuft weiter

Die EU-Kommission verpflichtet Meta, konkurrierenden KI-Assistenten wieder kostenlosen Zugang zu WhatsApp zu gewähren. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen.

Im Streit um Wettbewerb im KI-Markt verschärft die EU den Druck auf Meta. Die Europäische Kommission hat eine einstweilige Maßnahme gegen Meta beschlossen. Demnach muss das Unternehmen konkurrierenden allgemeinen KI-Assistenten wieder Zugang zur WhatsApp Business API unter den Bedingungen gewähren, die vor dem 15. Oktober 2025 galten. Dazu gehört insbesondere ein kostenfreier Zugang.

Die Maßnahme gilt vorläufig bis zum Abschluss der laufenden Untersuchung. Nach Einschätzung der Kommission besteht die Gefahr eines schwerwiegenden und nicht wieder gutzumachenden Schadens für den Wettbewerb, sollte der Zugang weiter eingeschränkt bleiben. Meta hat fünf Werktage Zeit, die Vorgaben umzusetzen.

Untersuchung seit Ende 2025

Bereits im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission ein Verfahren gegen Meta eingeleitet. Anlass war eine neue Unternehmensrichtlinie, die anderen KI-Anbietern den Zugang zu WhatsApp verwehren sollte. Im Februar 2026 legte die Behörde eine vorläufige Einschätzung vor und stellte die Möglichkeit einstweiliger Maßnahmen in Aussicht.

Im April 2026 folgte eine ergänzende Mitteilung, in der die Kommission ihre Absicht erläuterte, Meta zur Wiederherstellung des Zugangs zu verpflichten.

Vorläufige Einschätzung zu Metas Marktstellung

Laut Kommission verfügt Meta auf dem Markt für Verbraucher-Kommunikationsdienste im Europäischen Wirtschaftsraum seit mindestens Januar 2023 auf den ersten Blick über eine dominante Stellung. Die Behörde vertritt vorläufig die Auffassung, dass Meta diese Position missbraucht haben könnte.

Nach Angaben der Kommission hatte Meta am 15. Oktober 2025 den Zugang externer KI-Assistenten zur WhatsApp Business API untersagt. Dadurch war nur noch der hauseigene Dienst Meta AI innerhalb von WhatsApp verfügbar gewesen.

Am 4. März 2026 erlaubte Meta zwar erneut den Zugang anderer Anbieter, erhob dafür jedoch Gebühren. Diese sind nach vorläufiger Einschätzung der Behörde faktisch mit dem ursprünglichen Ausschluss vergleichbar.

Wettbewerb in einem wachsenden Markt schützen

Die Kommission argumentiert, dass sich der Markt für allgemeine KI-Assistenten derzeit in einer entscheidenden Entwicklungsphase befinde. Kleinere Anbieter und neue Marktteilnehmer müssten die Möglichkeit haben, Nutzer über etablierte Plattformen zu erreichen.

EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera erklärte, die Maßnahme solle sicherstellen, dass Wettbewerb und Wahlfreiheit während der Untersuchung erhalten bleiben. WhatsApp stelle für viele Anbieter einen wichtigen Zugang zu europäischen Nutzern dar.

Verfahren läuft weiter

Die nun beschlossenen Maßnahmen stellen keine endgültige Entscheidung im Kartellverfahren dar. Die inhaltliche Untersuchung gegen Meta wird fortgesetzt. Sollte das Unternehmen gegen die Anordnung verstoßen, drohen nach EU-Recht empfindliche Sanktionen, darunter Bußgelder und tägliche Zwangsgelder.