Apple ist – insbesondere in den USA – regelmäßig mit Sammelklagen konfrontiert, in denen Kunden behaupten, Produkte des Konzerns seien defekt oder gar „Verbrauchertäuschung“. Das passiert Konzernen mit tiefen Taschen regelmäßig, oft kommen dann außergerichtliche Einigung dabei heraus und Betroffenen werden kleinere Summen gezahlt – plus Anwaltskosten. In Kalifornien startete nun ein besonderes Verfahren gegen den iPhone-Hersteller: Eine Gruppe von Nutzern möchte Milliarden haben, aber nicht wegen Hardwareproblemen, sondern wegen des Verkaufs von E-Books. Apple habe Verbraucher getäuscht, weil diese nur lizenziert und nicht dauerhaft erworben werden könnten. Das Verfahren ist nicht nur aufgrund der hohen Klagesumme interessant, sondern auch, weil zahlreiche Konzerne genau so vorgehen, auch bei Software, Musik oder Videos.
Generelles Problem bei digitalen Inhalten
Die Klage, über die Macrumors als Erstes berichtete, wurde von zwei Apple-Kunden im United States District Court for the Northern District of California (5:25-cv-2988) eingereicht. Wie üblich muss der Richter noch absegnen, dass sie Sammelklagenstatus bekommt. Warum nur Apple verklagt wurde, dessen E-Book-Laden namens Apple Books deutlich kleiner als etwa Amazons Kindle Store ist, blieb zunächst unklar. Die Schadenssumme ist mit 5 Milliarden US-Dollar sehr hoch angesetzt.
Apples Art des Verkaufs seiner E-Books ist keineswegs ungewöhnlich. Im Zuge der Digitalisierung setzen nahezu alle Anbieter über das Internet verkaufter Inhalte auf dieses Geschäftsmodell. Kunden erwerben dabei beispielsweise ein E-Book nicht für immer, sondern erwerben – laut Nutzungs- und Vertragsbedingungen – eine Lizenz, die der Anbieter auch zurückziehen kann. Im Ergebnis, behaupten die Kläger, sei es bereits passiert, dass einige Kunden den Zugang auf ihre digitalen Bücher verloren hätten – inklusive verwehrtem Redownload, obwohl sie dafür bezahlt hätten. „Apple entfernt Bücher ohne Vorwarnung und ohne Rückerstattung“, heißt es in der Klage weiter.
Inhalte können verschwinden
Tatsächlich findet sich in den Bedingungen der für US-Kunden geltenden „Apple Media Services“ folgender Abschnitt: „Auch wenn es unwahrscheinlich ist, kann es vorkommen, dass Inhalte nach dem Kauf aus den Diensten entfernt werden und nicht mehr von Apple heruntergeladen oder abgerufen werden können (etwa weil Apple sein Recht vom Anbieter der Inhalte verliert, diese zur Verfügung zu stellen).“ Apple rät daher, alle gekauften Inhalte herunterzuladen und Backups anzulegen – was jedoch nicht immer leicht ist, weil E-Books beispielsweise im Dateisystem gut versteckt sind.
Es ist wie erwähnt unklar, ob die Klage wirklich Sammelklagenstatus erhält und ob sie nicht frühzeitig abgewiesen wird. Die Kläger fordern besagte 5 Milliarden Dollar als Schadenersatz, diese sollen dann an alle Käufer digitaler Bücher – sowie auch digitaler Hörbücher – ausgezahlt werden. Apple hat sich zu dem Verfahren noch nicht geäußert. Aktuell steht auch die Richterwahl noch aus, schreibt Macrumors.
(bsc)