Der ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen kritisiert die kurzfristige Freistellung eines langjährig beschäftigten Mitarbeiters und aktiven Betriebsratsmitglieds der KölnBäder GmbH. Auslöser des Konflikts sei ein angeblicher Arbeitszeitverstoß, wegen dem die Arbeitgeberseite beim Betriebsrat die Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung beantragt hatte. Nach Kenntnis von ver.di hat der Betriebsrat diese Zustimmung jedoch nicht erteilt. Nach Auffassung von ver.di fehlt damit die Grundlage für die Freistellung des Kollegen. Dennoch hat die Personalabteilung den Beschäftigten freigestellt. Die Gewerkschaft sieht in der Maßnahme eine Beeinträchtigung für die Wahrnehmung seines Betriebsratsmandats, insbesondere wenn dadurch der unmittelbare Kontakt zur Belegschaft erschwert wird. Sie sieht daher Anzeichen für eine Behinderung der Betriebsratsarbeit und spricht von Union Busting.
„Eine Freistellung ohne arbeitsrechtliche Grundlage ist ein massiver Eingriff in die Rechte eines Betriebsratsmitglieds und ein Angriff auf die demokratische Mitbestimmung im Betrieb“, erklärt Tjark Sauer, Geschäftsführer der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Köln. „Wir fordern die KölnBäder GmbH auf, diese Maßnahme unverzüglich zurückzunehmen und den Kollegen wieder an seinem bisherigen Arbeitsplatz einzusetzen.“
ver.di kündigt an, den betroffenen Beschäftigten sowie den Betriebsrat weiterhin umfassend zu unterstützen und alle rechtlichen Schritte zu prüfen, um die Mitbestimmungsrechte zu schützen.