Der Angeklagte Christian B. kommt zu Prozessbeginn in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig.

AUDIO: Nachrichten 15:00 Uhr – 12.06.2026 (4 Min)

Stand: 12.06.2026 16:26 Uhr

Christian B., Hauptverdächtiger im Fall „Maddie“, wird seit seiner Haftentlassung 2025 beobachtet. Zuletzt war ein Antrag auf Verlängerung abgelehnt worden. Einer Beschwerde der Polizei Kiel hat das OLG nun stattgegeben.

Der verurteilte Sexualstraftäter Christian B. kann weiter von der Polizei observiert werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig heute entschieden. Damit können die Maßnahmen fortgesetzt werden.

Christian B. lebt derzeit in Kiel

Der 49-Jährige, der aktuell in Kiel lebt, gilt als Hauptverdächtiger im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Maddie McCann. Zuletzt saß er wegen der Vergewaltigung einer Amerikanerin sieben Jahre im Gefängnis. Im September 2025 wurde er entlassen – und wird seitdem von der Polizei observiert.

Amtsgericht lehnte Verlängerung zunächst ab

Da solche Maßnahmen immer zeitlich begrenzt beschlossen werden, wäre die Observation zum heutigen Datum ausgelaufen. Einen Verlängerungsantrag der Polizei hatte das Amtsgericht Kiel zunächst abgelehnt. Für eine dauerhafte, zeitlich unbegrenzte Überwachung gebe es keine Rechtsgrundlage mehr, hieß es.

Weitere Observation für vier Wochen

Die Polizei Kiel legte daraufhin Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Schleswig folgte dieser, hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und ordnete die Verlängerung der Observation für weitere vier Wochen an.

Gericht: Ohne Beobachtung schwere Straftaten zu erwarten

Die Maßnahmen seien „angesichts der Schwere der zu erwartenden Straftaten und der hohen Wahrscheinlichkeit, dass es bei entsprechender Gelegenheit dazu kommen werde, (…) hinnehmbar“, begründete das Gericht. Das OLG spricht bei Christian B. von einem rückfallgefährdeten Sexualstraftäter.

Die Polizeidirektion Kiel zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: „Das bestätigt die Notwendigkeit unserer Maßnahmen“, sagte Polizeisprecherin Stephanie Lage. Man sei weiterhin im engen Austausch mit den zuständigen Behörden und Institutionen und werde die Lage fortlaufend neu bewerten.

Detailaufnahme eines deutschen Polizeiwagens

Dagegen hat die Polizeidirektion Kiel Beschwerde eingelegt. Der aktuelle Überwachungsbeschluss läuft noch bis Freitag.

Schriftzug Polizei und Stadtswappen von Kiel stehen auf dem Ärmel an der Uniform eines Polizisten.

Der Hauptverdächtige im Fall Maddie soll in eine Schlägerei verwickelt gewesen sein. Gab es eine Lücke bei der Überwachung?

Der Angeklagte Christian B. steht im Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig.

Trotz Fußfessel und Überwachung konnte sich Christian B. der Observation entziehen. Wie? Das war Thema im Landtag.

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