Messungen sind aber für die Stadt nicht relevant, sie betrachtet das Thema Lärm den gesetzlichen Regelungen entsprechend nur anhand von Berechnungen. Solche werden in Lärmkarten für die Stadt festgehalten. In der aktuellen Lärmkarte wird die Kohlstraße aber nicht betrachtet, weil sie nicht die Voraussetzungen erfüllt. Verpflichtet sei die Stadt nur, Hauptverkehrsstraßen mit mindestens drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr zu untersuchen. Dazu gehöre die Kohlstraße nicht.