Nach dem schlechten Management der Stadt Wuppertal bei den Straßenausbaubeiträgen für Wuppertaler Bürgerinnen und Bürger hat man sich im Barmer Rathaus jetzt neu aufgestellt. Jenen, die gegen die erhobenen Straßenausbaubeiträge bereits geklagt haben oder noch klagen werden, verspricht die Stadtverwaltung, in einer „bürgerfreundlichen Lösung“ bei entsprechenden Urteilen zurückzurudern.
Das ist passiert: Bestimmte Straßenbaumaßnahmen waren in der Vergangenheit unter dem Verkehrsdezernenten Frank Meyer nicht rechtzeitig in die gesetzlich vorgeschriebenen Straßen- und Wegekonzepte aufgenommen worden. Dadurch konnten die betroffenen Eigentümer teilweise nicht von den Förderregelungen des Landes NRW (durch die NRW-Bank) profitieren, die diese Beiträge eigentlich vollständig ausgleichen sollten. Heißt: Eigentlich hätten diese Beiträge von den Bürgern gar nicht mehr bezahlt werden müssen.
Laut Stadt müssten jetzt noch Eigentümer an 31 Straßen in Wuppertal nachträglich mit Beitragsbescheiden rechnen. Das gesamte Volumen liege bei rund 700 000 Euro. „Ursache für diese Situation sind Fehler in den Jahren 2020 bis 2024“, heißt es aus der Verwaltung. In der Folge habe die NRW-Bank im Jahr 2025 die Fördergelder für diese Projekte abgelehnt.
Während der Steuerzahlerbund gerade eine Musterklage unterstützt und betroffene Wuppertaler vor Wochen aufgerufen hat, sich anzuschließen, betont die Stadt, dass sie „rechtlich keine Wahl hat“, wie es in einer Mitteilung heißt. „Die gesetzliche Pflicht zur Erhebung der Beiträge besteht trotz des Fehlers weiter. Ein Verzicht würde gegen das Haushaltsrecht verstoßen und der Stadtkasse schaden.“
Da weitere Fälle – bereits Ende vergangenen Jahres erhielten einige Bürger gegen Weihnachten Bescheide, die mit Abschluss des Jahres zu verjähren drohten – Ende 2026 verjähren, verschicke das Ressort für Straßen und Verkehr die Bescheide nun gestaffelt bis zum Jahr 2028. Betroffene erhielten, so heißt es, „vorab eine Ankündigung und die Möglichkeit zur Anhörung sowie zur Akteneinsicht“.
Wer Widerspruch gegen den Bescheid einlegt, müsse das Geld vorerst nicht bezahlen. Die Verwaltung stelle die Verfahren und die Zahlungen so lange ruhend, „bis die Gerichte endgültig über die Rechtmäßigkeit entschieden haben“. Aktuell laufen bereits zwei Klagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, wovon eine vom Bund der Steuerzahler unterstützt wird. Sollten die Richter die Bescheide als rechtswidrig einstufen, will die Stadt die Bescheide zurücknehmen.
Laut Steuerzahlerbund hatten sich weitere Betroffene in Düsseldorf bei dem Interessensverband gemeldet. „Da ging es darum, ob es noch irgendeine Chance gibt, sich an das Verfahren unseres Musterklägers ,anzuhängen‘, wenn man zwar seinerzeit Widerspruch erhoben hat, aber nach Erhalt des ablehnenden Widerspruchsbescheids innerhalb der Klagefrist keine Klage erhoben hat“, berichtet der Vorsitzende Rik Steinheuer. „In dieser Konstellation kann man eigentlich zunächst nur abwarten, wie der Musterprozess ausgeht“, rät er. Sollte Rechtswidrigkeit festgestellt werden, rät Steinheuer Betroffenen, deren eigener Bescheid mangels eigener Klageerhebung bestandskräftig geworden ist, bei der Stadt einen Antrag auf Aufhebung des Beitragsbescheids zu stellen. Denn nach Paragraf 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW könne ein rechtswidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, zurückgenommen werden. Allerdings liege die Aufhebung im Ermessen der Behörde. Das also ist noch offen.
Entscheidung ist wohl nicht vor 2027 zu erwarten
Bürgern, die bisher nur eine Ankündigung erhalten haben, dass sie demnächst einen Beitragsbescheid erhalten werden, rät Steinheuer, dass sie innerhalb eines Monats nach Erhalt gegen den Beitragsbescheid Widerspruch erheben und unter Berufung auf das beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängige Verfahren des Musterklägers (Aktenzeichen 5 K 4344/26) gleichzeitig das Ruhen des Widerspruchsverfahrens beantragen sollten. Wann das Urteil kommt, ist offen: Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht Düsseldorf liegt derzeit bei rund zehn Monaten, demnach gibt es wohl erst 2027 eine Entscheidung.
Die Stadt will derweil aus den Fehlern der Vergangenheit lernen: Das Ressort Straßen und Verkehr stelle sich organisatorisch neu auf, heißt es. Man habe mit dem Rechtsamt, der Kämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt neue Strukturen eingezogen.
Ein neu geordnetes Wissensmanagement und weitere personelle Maßnahmen wie zukünftig etwa geteilte Leitungsfunktionen sollen dafür sorgen, dass „solche Fehler nicht noch einmal passieren“. Zudem plane das Personalamt eine „flexible Reserveeinheit für Belastungsspitzen“. Und: „Die Stadt bleibt außerdem im engen Austausch mit der NRW-Bank und mit anderen betroffenen
Kommunen.“