Nach dem FDP-Vorschlag sollten bei bestimmten Radwege-Projekten entlang von Landes- und Kreisstraßen Planfeststellungsverfahren wegfallen, für die Vorhaben sollte gesetzlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ gelten. Für einfache Strecken, die nicht durch Schutzgebiete führen, sollte auch auf eine Prüfung der Umweltverträglichkeit verzichtet werden, wie aus dem Entwurf der Liberalen für eine Novelle des hessischen Straßengesetzes hervorgeht.