Vorneweg: Jeder, der sich für Augsburg im Stadtrat einbringen will, verdient Respekt. Wer sein Amt ernst nimmt, nimmt erhebliche berufliche und private Abstriche in Kauf. Dafür erhält ein einfaches ehrenamtliches Stadtratsmitglied in Augsburg derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1780 Euro. Verglichen mit München (3300 Euro) und Nürnberg (2550 Euro) ist der Betrag überschaubar. Das Problem ist ein anderes: Es gibt die fleißigen und diejenigen, die ihre Zeit im Stadtrat absitzen. In einer idealen Welt würden Augsburger Stadträte nach ihrer Leistung entlohnt werden.

Anpassungen der Aufwandsentschädigungen erfolgen nicht willkürlich. Sie sind an die Entwicklung der Beamtenbesoldung gekoppelt. Fraktionsvorsitzende erhalten im Augsburger Stadtrat bis zu 4000 Euro. Ob dies für ein Ehrenamt in Zeiten der wirtschaftlichen Krise verträglich ist, sei mal dahingestellt. Ein gutes Signal nach außen ist es nicht. Doch eine andere Frage ist relevanter: Wie „verdient“ sind die Entschädigungszahlungen?

Es gibt einige Augsburger Stadträte, die vor allem auf Volksfesten und Märkten glänzen

Politische Beobachter kennen sie: Die Augsburger Stadträte, die kein Volksfest, keinen Markt, keine Veranstaltung auslassen, nett lächeln und es über die sozialen Medien verbreiten. Darin ist zunächst mal nichts Ehrenrühriges, schließlich sollen Kommunalpolitiker Kontakt zu ihren Wählern halten. Auch müssen sie für das eigene politische Fortkommen bis zu einem bestimmten Grad Selbstmarketing betreiben. Problem ist nur, wenn sich das Mandat darin erschöpft. In den Ausschüssen fallen diese Stadträte meist mit keinen oder wenig substanziellen Beiträgen auf.

Andere, die regelmäßig gut vorbereitet sind und inhaltlich etwas voranbringen wollen, werden nicht wiedergewählt. Exemplarisch seien hier Lars Vollmar (FDP) und Horst Hinterbrandner (CSU) genannt. Passive und Aktive gibt es in jeder Fraktion. Letztlich kann es nur der Wähler beeinflussen. Beschäftigte er sich ernsthaft vor der Wahl damit, was seine Stadträtinnen und Stadträte in den vergangenen sechs Jahren effektiv geleistet haben, wäre schon viel gewonnen. Dann wäre auch die Höhe der Aufwandsentschädigung für jeden gerechtfertigt.