Droht den Taxis in Halle der Kahlschlag durch Uber & Co.?

Foto: Symbolbild / KI-generiert mit Adobe Firefly



von Keven Nau
15. Juni 2026

Am Taxistand vor dem Hauptbahnhof warten Kombis und Limousinen auf Fahrgäste. Wer eine Fahrt benötigt, steigt direkt ein, bestellt telefonisch ein Taxi oder winkt ein freies Fahrzeug heran. Gleichzeitig verändern digitale Vermittlungsdienste den Markt. Fahrten werden per App gebucht, der Preis steht bereits vor Fahrtbeginn fest, bezahlt wird kontaktlos.

 

Nach Angaben der Stadtverwaltung Halle (Saale) sind derzeit 83 Fahrzeuge mit Mietwagengenehmigung zugelassen. Die Taxi- und Mietwagengenossenschaft Halle berichtet bislang von keinen spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen, verfolgt die Entwicklung jedoch aufmerksam.

Drago Bock, Pressesprecher der Stadt Halle (Saale), teilt auf Anfrage mit: „Konkrete Genehmigungsanträge mit unmittelbarem Bezug zu Uber wurden bei der Stadt Halle (Saale) bislang nicht eingereicht.“ In der Branche, in der Politik und unter Fahrgästen, die entsprechende Angebote aus anderen Städten kennen, ist die Plattform dennoch längst Thema.

 

Taxigewerbe im Wartestand

Konkurrenz ist wichtig. Wir sehen die Entwicklung aber kritisch, weil möglicherweise ein unfairer Wettbewerb entstehen könnte“, sagt Winfried Bahr, Vorsitzender der Taxi- und Mietwagengenossenschaft Halle.

Nach Einschätzung der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Lage der Unternehmen derzeit stabil. Allerdings unterscheiden sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich. Taxis unterliegen Tarif- und Betriebspflichten. Sie müssen auch nachts, an Feiertagen und auf weniger rentablen Strecken verfügbar sein. Mietwagenunternehmen können ihre Einsätze flexibler planen und sich auf besonders rentable Fahrten konzentrieren.

In Halle werden Mietwagenfahrten bereits teilweise günstiger angeboten als Taxifahrten. Deshalb entscheiden sich einige Fahrgäste für das preiswertere Angebot. „Bislang spüren wir dadurch aber keine größeren finanziellen Einbußen“, sagt Bahr. „Die Auswirkungen lassen sich derzeit nicht beziffern. Es hängt davon ab, wie lange die Unternehmen hier aktiv sind und wie sich der Markt entwickelt.“

 

Politik zwischen gefühlter Realität und neuen Regeln

„Uber gewinnt auch in Sachsen-Anhalt mindestens in Magdeburg und Halle an Bedeutung. Das ist aber eine gefühlte Realität. Zahlen gibt es dazu nicht“, sagt Falko Grube, Parlamentarischer Geschäftsführer und verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag.

Mit der Reform des Personenbeförderungsrechts im Jahr 2021 erhielten Kommunen zusätzliche Möglichkeiten, den Mietwagenverkehr zu steuern. Sie können Mindestbeförderungsentgelte festlegen und weitere Vorgaben für Anbieter erlassen. Damit soll verhindert werden, dass Fahrpreise entstehen, die das Taxigewerbe wirtschaftlich benachteiligen. Grube sagt: „Grundsätzlich dürfen wir nicht in die Situation kommen, dass Uber die Taxis verdrängt. Dazu sind sie als Teil des öffentlichen Personenverkehrs zu wichtig.“

Sollten Plattformanbieter ihren Marktanteil deutlich ausbauen, müsste die Frage nach fairen Wettbewerbsbedingungen neu bewertet werden. Welche Maßnahmen dann erforderlich wären, hänge von der Entwicklung vor Ort ab.

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales sieht Plattformanbieter als Ergänzung bestehender Mobilitätsangebote. Infrastrukturministerin Dr. Lydia Hüskens (FDP) sagt: „Wir wollen die Mobilitätsangebote für unsere Bürgerinnen und Bürger sinnvoll erweitern und noch besser miteinander verknüpfen. Plattformanbieter können dabei durchaus eine gute Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr sein, beispielsweise auf der ersten und letzten Meile, in Randlagen oder zu Zeiten mit geringer Angebotsdichte.“

Gleichzeitig verweist die Ministerin auf die Bedeutung des Taxi- und Mietwagengewerbes, insbesondere außerhalb größerer Städte. Zusätzlichen Regelungsbedarf sieht das Ministerium derzeit nicht. Stattdessen setzt es auf die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten und behördliche Kontrollen.

 

Der Leipziger Präzedenzfall

Besonders aufmerksam verfolgt die Branche die Entwicklung in Leipzig. Die Stadt führte als erste deutsche Großstadt Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen ein. Nach einer gerichtlichen Entscheidung wurde die Regelung jedoch wieder aufgehoben.

Mit den Vorgaben sollte verhindert werden, dass Plattformfahrten deutlich günstiger angeboten werden als Taxifahrten. Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigte grundsätzlich die Möglichkeit kommunaler Mindestbeförderungsentgelte zum Schutz öffentlicher Verkehrsinteressen. Die konkrete Regelung bewertete das Gericht jedoch als unverhältnismäßig. Die festgelegten Entgelte lagen teilweise über den Taxitarifen und schränkten die Geschäftstätigkeit von Mietwagenunternehmen nach Auffassung des Gerichts zu stark ein.

Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Grenzen kommunaler Eingriffe in den Markt. Zugleich zeigt er, dass entsprechende Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen.

 

Warum Fahrgäste auf die App setzen

Für viele Nutzer steht der Komfort im Vordergrund. Fahrten lassen sich in wenigen Sekunden buchen, der Preis ist vorab bekannt und die Bezahlung erfolgt digital.

Eine von Civey im Auftrag der Mobilitätsplattform Uber durchgeführte Befragung aus dem Jahr 2025 nennt Preistransparenz, flexible Tarife und die einfache Buchung per App als wichtigste Gründe für die Nutzung. Besonders häufig werden solche Angebote am späten Abend oder auf Strecken genutzt, die mit Bus und Bahn nur eingeschränkt erreichbar sind.

Viele Nutzer schätzen außerdem, Fahrerprofil und Kennzeichen bereits vor Fahrtbeginn einsehen zu können und den Fahrtverlauf in Echtzeit zu verfolgen. Klassische Taxiunternehmen reagieren darauf mit eigenen Apps und digitalen Buchungsmöglichkeiten.

Kritiker verweisen auf unterschiedliche Kostenstrukturen und den wirtschaftlichen Druck auf Fahrerinnen und Fahrer. Niedrige Fahrpreise seien häufig nur möglich, wenn Beschäftigte lange Arbeitszeiten leisten und einen erheblichen Teil der laufenden Kosten selbst tragen.

 

Zoll: Hinter dem Lenkrad beginnen die Probleme

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüft regelmäßig Unternehmen im Personenbeförderungsgewerbe. „Häufig werden Unterschreitungen des Mindestlohns festgestellt“, sagt André Schneevoigt vom Hauptzollamt Magdeburg. „Beispielsweise werden Wartezeiten nicht als Arbeitszeit vergütet. Zur Umgehung der Gewährung des gesetzlichen Mindestlohnes wurde durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ferner die Manipulation der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen festgestellt.“ Hinzu kommen nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, Verstöße gegen Meldepflichten sowie Fälle illegaler Beschäftigung.

Die Kontrollen betreffen Taxiunternehmen ebenso wie Mietwagenbetriebe, deren Fahrten über Plattformen vermittelt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Unternehmensstrukturen mit mehreren Subunternehmern, bei denen Verantwortlichkeiten für Löhne und Sozialabgaben oft nur schwer nachvollziehbar sind.

Eine gesonderte Statistik für plattformvermittelte Fahrdienste gibt es in Sachsen-Anhalt nicht. Die festgestellten Verstöße lassen sich daher keinem einzelnen Geschäftsmodell zuordnen, sondern verteilen sich auf verschiedene Bereiche des Personenbeförderungsgewerbes. Nach Angaben des Zolls gelten für alle Anbieter dieselben gesetzlichen Vorgaben – unabhängig davon, ob Fahrten per App, telefonisch oder über eine Funkzentrale vermittelt werden.

Der befürchtete Verdrängungswettbewerb ist in Halle bislang ausgeblieben. Weder die Stadt noch die Branche berichten derzeit von spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen. Wie sich der Markt entwickelt, dürfte auch davon abhängen, welche Angebote Fahrgäste künftig bevorzugen.