Es ist ein warmer Abend am 20. September 2025. Es ist bereits dunkel, als die Funkstreife der Polizei die ansonsten ruhige Wohnstraße nahe der Aichacher Innenstadt erreicht. Der Beamte schaltet um 18.07 Uhr seine Bodycam an. Die kleine Kamera, die an seiner Uniform befestigt ist, zeichnet das weitere Geschehen per Video auf. Als der Beamte und seine Kollegin aussteigen, ist Geschrei zu hören. An die 20 Menschen stehen auf der Gartenstraße herum, etliche schreien wild durcheinander. Eine Frau rennt mit erhobenen Händen wie beschwörend auf die Polizisten zu und ruft: „Er hat ein Messer.“
Sie deutet auf einen stämmigen Mann in Jeans und aufgeknöpftem Hemd. „Hände hoch, auf den Boden legen!“, befiehlt der Polizist. Der Mann legt sich hin, seine Hände werden gefesselt. Ein Messer wird bei ihm in diesen Sekunden nicht gefunden. „Ich hab keines“, schreit der Mann. „Ich hab nix gemacht.“ Immer wieder beklagt er laustark, dass jemand seine Katze „Pablo“ geklaut habe. Mehrmals mischen sich Angehörige in das Gebrüll ein. Erst nach einer halben Stunde beruhigt sich die Situation etwas.
Video einer Bodycam der Polizei zeigt Einsatz an der Gartenstraße in Aichach
Das fast einstündige Video der Bodycam läuft an diesem Montag über den Bildschirm im Sitzungssaal 101 des Augsburger Strafjustizzentrums. Der Mann, der vor knapp neun Monaten die Hauptrolle bei dem Polizeieinsatz spielte, muss sich das Video als Angeklagter ansehen. Was sich durch umfangreiche Ermittlungen der Kripo ergab, führte zu einer Anklage vor dem Augsburger Schwurgericht wegen versuchten Totschlags und weiterer Gewaltdelikte. Am Montagvormittag begann der auf sechs Tage terminierte Prozess, zu dem das Gericht unter Vorsitz von Michael Eberle an die 15 Zeugen und einen Gutachter geladen hat.
Helmut K. (Name geändert), 35, wird aus der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Gablingen in den Sitzungssaal geführt. Er winkt kurz einer kleinen Gruppe von Angehörigen im Zuschauerraum, wirft ihnen eine Kusshand zu. Die Ermittlungen der Kripo mündeten in einer dreiteiligen Anklage, die Staatsanwalt Stefan Hauke vorträgt. Er wirft dem 35-Jährigen (Verteidiger: Helmut Linck und Dalibor Cvetkovic) neben einem Verbrechen des versuchten Totschlags auch Körperverletzung, Beleidigung und versuchte sexuelle Nötigung vor.
Staatsanwaltschaft wirft Mann auch Körperverletzung und versuchte sexuelle Nötigung vor
Zweimal ist der Anklage zufolge eine Nachbarin der Schwester des Angeklagten Opfer. Am 15. August 2025 soll er die Frau auf den Unterarm geschlagen, sie als „Schlampe und Hure“ beschimpft haben. Einen Monat später soll er versucht haben, die Frau zweimal auf den Mund zu küssen, und sie an den Haaren gezogen haben.
Wenig später soll es zu einem folgenschweren Streit mit einem Anwohner gekommen sein. Weil Helmut K. vor dem Haus seiner Schwester herumschrie, soll ihn der Anwohner, der von einer Grillfeier nach Hause kam, gebeten haben, „etwas leiser zu sein“. Der Angeklagte soll daraufhin mit seiner Stirn gegen den Kopf des Nachbarn gedrückt und ihn nach hinten geschoben haben.
Angeklagter soll zu Opfer gesagt haben: „Musst froh sein, dass ich dich nicht getötet habe“
Danach, so wirft ihm die Anklage vor, zog Helmut K. ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 6,5 Zentimetern, das später doch noch gefunden wurde. Er holte schwungvoll aus und stach in Richtung des Halses des Anwohners, „um diesen zu töten“, wie es in der Anklage heißt. Das Opfer sei nach hinten ausgewichen. Zudem habe ein Zeuge den Angeklagten geistesgegenwärtig an der Schulter festgehalten. Das Opfer konnte sich unverletzt in ein Haus retten. Der Angeklagte versuchte vergeblich, ihm zu folgen. Daraufhin soll er gesagt haben: „Du musst froh sein, dass ich dich nicht getötet habe.“ Auch weitere Zeugen soll der Angeklagte bedroht haben.
Knapp neun Monate danach gibt er sich als im Gefängnis geläuterter Sünder. Sein Verteidiger Helmut Linck verliest eine Erklärung, in der Helmut K. alle Vorwürfe – bis auf den Kernvorwurf – einräumt. Der Angeklagte habe sich damals nach der Trennung seiner Ehefrau, die ihn wegen eines anderen Mannes verlassen habe, emotional in einer Ausnahmesituation befunden. Er habe Alkohol und Drogen konsumiert. „Er war nicht mehr seiner selbst“, formuliert es der Anwalt.
Angeklagter spielt Versuch, die Nachbarin zu küssen, als „Scherz“ herunter
Den Vorwurf, mit Gewalt versucht zu haben, die Nachbarin zu küssen, spielt der Angeklagte als „Scherz“ herunter. Niemals, so heißt es in der Erklärung, habe er mit dem Messer seinen Nachbarn verletzen oder gar töten wollen. An jenem Abend sei er emotional aufgewühlt gewesen, weil die Katze seiner Schwester verschwunden sei. Er habe sich aggressiv verhalten, der Nachbar habe ihn aber zuerst mit der Faust geschlagen. Deshalb habe er das Messer gezogen. „Es war nur eine drohende Bewegung, kein gezielter Stich gegen den Hals.“ Er habe sein Gegenüber „nur“ in Angst versetzen wollen. Der Prozess wird am Montag, 6. Juli, fortgesetzt.