Im Februar 2024 hatte das Sondereinsatzkommando (SEK) Umweltaktivisten von einem besetzten Baum an der Uni Stuttgart geholt. Über das Nachspiel wird nun gestritten.
Eberhard Linckh ist kein Anfänger, was Baumbesetzungen betrifft. Der Umweltaktivist, der sich unter anderem bei der Organisation Robin Wood engagiert, wurde in seinem Leben bereits fünf Mal von Einheiten des Sondereinsatzkommandos (SEK) von Bäumen geräumt. Er kletterte auf Bäume vor dem Stuttgarter Wagenburgtunnel, auf Bäume im Schlossgarten und im Rosensteinpark wegen Stuttgart 21, sowie in Wiesbaden, als es um den Dannenröder Wald ging. Im Februar 2024 stieg er auf einen Baum auf dem Campus der Uni Stuttgart. Rund zwölf Stunden verharrte er mit anderen Aktivisten auf der Eiche in rund 15 Meter Höhe – dann kam das SEK. Doch bei dieser Baumbesetzung war eine Sache völlig anders, sagt er: nämlich das, was danach passierte.
Der 68-jährige Linckh betont, dass alle fünf Räumungen durch SEK-Beamte „ohne jegliche Gegenwehr stattfanden“. Auf dem Baum hätten sie immer den Polizisten deutlich gemacht, dass sie sich „einvernehmlich festnehmen lassen“. Mehrfach hätten sie zudem Beamte auf potenzielle Risiken aufmerksam gemacht, „die diese auch dankbar umgesetzt haben“. Über die Aktion an der Uni sagt er: „Es gab überhaupt keine Notwendigkeit für so eine überhastete polizeiliche Räumung.“
Warum wurde ein Baum besetzt?
Dass es zu der Baumbesetzung im Februar 2024 kam, lag an einem Neubauprojekt: Die Uni Stuttgart ließ rund 200 Bäume fällen, weil ein neues Gebäude gebaut wird: ein Labor für Großraumrobotik in der Baufertigung für rund 80 Forscherinnen und Forscher. Die Naturschützer von Robin Wood hatten nichts gegen das Bauprojekt, aber gegen den ausgewählten Ort des Neubaus. Das Gelände, das damals noch waldähnlich war, liegt am Rande des Campus in Richtung Rotwildpark. Die Aktivisten verstanden damals nicht, warum man stattdessen nicht den nahe gelegenen Parkplatz der Uni bebaute, um die alten Bäume zu erhalten, zumal die Uni einen autofreien Campus anstrebe.
Warum sollte genau dort gebaut werden?
Ein Sprecher der Uni argumentierte, dass sie noch gesetzlich dazu verpflichtet seien, bei Neubauten auch Autoparkplätze anzubieten. Zudem sei das Gelände der einzig sinnvolle Platz für das Robotics-Labor. Denn vor dem Gebäude sollen die Roboter künftig auch praktisch erprobt werden. Und die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen für die Natur seien sehr hochwertig, hieß es.
Was geschah am 15. Februar 2024?
In der Nacht auf den 15. Februar 2024 kletterten vier Aktivisten auf eine Eiche auf eben jenem Gelände. Am darauffolgenden Mittag wurden Feuerwehr, Polizei sowie sieben Beamte des Sondereinsatzkommandos (SEK) gerufen. Die Männer holten mithilfe einer Leiter der Feuerwehr Eberhard Linckh sowie die drei anderen Aktivisten von dem Baum. Noch am selben Nachmittag fällten Mitarbeiter der beauftragten Forstfirma den laut Aktivisten rund 300 Jahre alten Baum.
Wie äußert sich die Uni-Spitze – damals und heute?
Bei der Räumung schaute auch der damalige Uni-Rektor, Wolfram Ressel, vorbei. Er sagte, dass eine Baumbesetzung für die Uni neu sei, „das hatten wir noch nicht“. Und er betonte, dass Vertreter der Uni mit Vertretern von fünf Umweltorganisationen vorab gesprochen hatten, darunter auch Robin Wood. Das Gespräch sei „sachlich und gut“ gewesen. Einigen habe man sich aber nicht können: „Beide Seiten haben gute Argumente.“
Inzwischen klingt dies etwas anders. In einem Brief der Uni-Kanzlerin Anna Steiger aus dem Januar 2026 an die Aktivisten von Robin Wood schreibt diese, dass die Aktivisten „den Bereich der berechtigen Meinungsäußerung friedlichen Protestes bewusst überschritten“ hätten. Die Universität Stuttgart lehne „derartige, gewalttätige Handlungen ab“. Zudem seien durch die Besetzung „erhebliche Schäden“ entstanden. Auf Nachfrage unserer Zeitung bei der Uni Stuttgart, welche Schäden konkret entstanden seien und inwiefern die Handlungen gewalttätig gewesen seien, antwortet ein Sprecher der Uni, dass man sich nicht zu laufenden Verfahren äußern könne.
Was sagt die Staatsanwaltschaft?
Es seien gegen sieben Personen Strafbefehlsanträge wegen Hausfriedensbruch gestellt worden, sagt Stefanie Ruben, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart. In der Rückmeldung der Staatsanwältin wird deutlich, dass es dabei weder um mögliche Sachbeschädigung noch um ein „friedliches, unfriedliches oder gewalttätiges Verhalten“ der Aktivisten ging. Stattdessen werde gemäß Paragraf 123 Strafgesetzbuch bestraft – und dieser Paragraf regelt Hausfriedensbruch.
Welche Fragen bleiben offen?
Für den Umweltaktivisten Linckh bleibt unverständlich, warum die Uni überhaupt Strafanzeige gestellt hat und es nicht weitere Gespräche mit ihnen gegeben hatte, zumal der Spatenstich für den Neubau erst mehr als ein Jahr später erfolgte. Dazu sagt die Staatsanwältin, dass Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet seien, „bei Kenntnisnahme von Umständen, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, einzuschreiten“. Die Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch hänge nicht davon ab, wann mit dem Bau von Gebäuden begonnen werden soll, sondern davon, „ob sich eine Person unberechtigt auf befriedetem Besitztum aufhält“, führt Stefanie Ruben aus.
Der 68-jährige Eberhard Linckh besetzt im Rahmen seines Umweltengagements immer wieder Bäume – und macht sich damit strafbar. Foto: Robin Wood
Was die Umweltaktivisten zusätzlich wundert, ist, warum ihnen ihre Ausrüstung – also Seile, Kletterhelme, Isomatte und Kleidungsstücke – bis heute nicht zurückgegeben wurde. Das sei bei anderen Baumbesetzungen nie so gewesen, sagt Linckh. Dazu sagt die Staatsanwältin lediglich, dass „in den Strafbefehlsanträgen die Einziehung (der Ausrüstung, Anm. d. Red.) beantragt wurde“.
Worauf die Staatsanwaltschaft gegenüber unserer Zeitung nicht eingeht, ist, dass die Baumbesetzung in den Gerichtsakten offenbar als „linksextremistisch“ eingeordnet wurde. Die sei „sachlich falsch, nicht gerechtfertigt und rechtlich bedenklich“, findet Eberhard Linckh. Er hat sich deshalb an das baden-württembergische Justizministerium gewandt, welches aber in einem Antwortschreiben von Anfang Juni darauf hinweist, dass sie nicht zuständig seien, jedoch „die Eingabe an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Stuttgart“ weitergeleitet hätten.