Europaabgeordnete und Mitgliedsstaaten der EU haben sich auf neue Fluggastrechte geeinigt. Künftig dürfen etwa Familien im Flugzeug kostenlos Sitzplätze nebeneinander reservieren und Ticketpreise müssen übersichtlich dargestellt werden. »Diese Vereinbarung wird die Rechte von Fluggästen in ganz Europa stärken«, sagte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola.
Die Vereinbarung werde sowohl für Verbraucher als auch für Fluggesellschaften mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit schaffen, ohne der Branche unnötigen bürokratischen Aufwand zu verursachen, teilte Metsola mit. »Dieser modernisierte Rahmen schafft Rechtssicherheit, Fairness und einen besseren Schutz für Millionen europäischer Flugreisender«, teilte Zyperns Verkehrsminister Alexis Vafeades mit, der zusammen mit Metsola als Vertreter der Staaten die Vereinbarungen unterzeichnete. Zugleich sei die Vereinbarung fair für Fluggesellschaften.
Die getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedsstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie.
Preise mit Handgepäck
Um die Ticketpreise transparenter darzustellen, soll bei den Ticketpreisen standardmäßig auch der Preis für das Handgepäck angezeigt werden. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern. Fluggesellschaften können aber weiter Tickets anbieten, bei denen für größere Handgepäckstücke extra gezahlt werden muss. So handhaben es besonders manche Billig-Airlines bereits jetzt schon.
Festgeschrieben werden soll unter anderem auch: Für minderjährige Kinder dürfen ohne Zusatzkosten Sitzplätze neben ihren Eltern reserviert werden. Wer digital eingecheckt hat, hat ein Recht auf ein kostenloses gedrucktes Ticket.
Entschädigung für verspätete Flüge
Die Staaten hatten zuvor ihre Forderung aufgegeben, dass künftig erst bei größeren Flugverspätungen Entschädigungen zu zahlen seien. Damit bleibt es dabei, dass Reisende Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
© Lea Dohle
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Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Sie muss ihre Gäste digital über deren Rechte aufklären. Sowohl bei Verspätungen als auch Flugausfällen sollen Passagiere nach Angaben des Parlaments neun Monate Zeit haben, einen Antrag auf Entschädigung einzureichen.
Wichtiger Verhandlungserfolg
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden über die Einigung und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.
Auch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. »Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt«, teilte er mit.
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