Es war das 17. Mal seit 2010, dass der Angeklagte mit der Justiz zu tun hatte. Seit Jugendzeit manisch depressiv, gab es immer wieder Phasen, in denen der gelernte Drucker, inzwischen Frührentner, austickte, straffällig wurde, vor allem, wenn Drogen oder Alkohol im Spiel waren. Für sechs Delikte aus dem Jahr 2024 wurde der geständige 44-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein Teil der Verhandlung: eine Drohung gegenüber einer Tierhalterin.

Als die Frau davonlaufen will, droht der Angeklagte ihr

Eine Anwohnerin geht im März 2024 in der Schöpplerstraße in Oberhausen mit ihrem Hund Gassi. Der „markiert“ einen Baum, da stürzt sich der Angeklagte auf sie. Vom Ordnungsdienst sei er und müsse von der Frau 30 Euro verlangen, weil ihr Hund an den Baum gepieselt habe. Die Frau will einen Ausweis des Mannes sehen, der zeigt ihr seine Gesundheitskarte. Sie bleibt skeptisch. Nächste Ansage des Angeklagten: 60 Euro für das Pieseln des Hundes. Als die Frau davonlaufen will, droht der Angeklagte ihr, den Hund zu beschlagnahmen und sie selbst an einen Pfosten zu fesseln. Die Polizei hilft der Hundehalterin.

Polizeibeamte müssen auch eingreifen, als der Mann im Februar 2024 in einem Bus der Stadtwerke zur Mittagszeit zwei Frauen belästigt. Zunächst setzt er sich neben eine 15-jährige Schülerin, rückt ihr immer näher. Nicht lange, da habe er fast auf ihr draufgelegen, so die junge Frau als Zeugin. Und er habe sie mit den Händen am Oberschenkel berührt. Nach bangen Minuten gelingt es der Jugendlichen, aus der Blockade des Mannes zu entkommen. Der setzt sich einige Sitze weiter zu einer jungen Frau, beginnt, diese zu bedrängen, ihr durch das Haar zu fahren. Als die Polizei eintrifft, ist der Mann zwar verschwunden, die Beamten erkennen ihn aber anhand von Zeugenbeschreibungen.

Prozess in Augsburg: Bewährungsstrafe nach etlichen Delikten

In zwei weiteren Fällen sind es Polizeibeamtinnen selbst, die Opfer des 44-Jährigen werden. Als er bei Vorkommnissen einmal im Juni und einmal im Oktober 2024 in einer Bar in der Donauwörther Straße kontrolliert werden soll, verliert er jede Beherrschung. Überzieht die eingesetzten Polizeibeamten mit übelsten Beleidigungen. Drohungen folgen, es braucht mehrere Beamte, um den Tobenden am Boden liegend zu bändigen, zu fesseln und ins Bezirkskrankenhaus zu fahren.

Vor Gericht gibt sich der Mann (Verteidiger Ralf Schönauer) reumütig. Zwar habe er nicht mehr an alle Vorfälle konkrete Erinnerungen, aber er streite nicht ab, dass es so gewesen sein könnte, wenn Zeugen es so sagen.

Gutachten attestiert dem Angeklagten eine bipolare Störung

Ein Gutachten aus dem Bezirkskrankenhaus, das dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Marius Lidig vorlag, bestätigt eine „bipolare Störung“, die bei dem Mann vorlag, und die ursächlich für sein Verhalten gewesen sei. Das Gutachten begründet, dass der Mann zu der Zeit um das Jahr 2024 nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Rund die Hälfte der 16 vorangegangenen Verfahren waren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt worden.

Diesmal kam es anders. Richter Lindig verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. Es machte bei allen Beteiligten Hoffnung, dass sich die Krankheit des Angeklagten, wenn er sich regelmäßig seine Medikamente verabreichen lasse, so weit unterdrücken lasse, dass keine Straftaten mehr passieren. Als Bewährungsauflage bekommt der Mann einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er muss 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.