
Stand: 16.06.2026 13:14 Uhr
Nach der Suspendierung von fünf Polizisten in Hannover macht die Staatsanwaltschaft weitere Angaben. Es gehe um einen Vorfall aus 2025, bei dem zwei Polizisten eine festgenommene Person verletzt haben sollen.
Die Festnahme durch die zwei beschuldigten Beamten sei während einer Durchsuchung im April 2025 erfolgt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem NDR Niedersachsen am Dienstag. Es werde nun ermittelt, ob das Verhalten der zwei Polizisten verhältnismäßig oder Körperverletzung im Amt war, so die Sprecherin. Den drei anderen beschuldigten Polizisten wird demnach Strafvereitelung im Amt vorgeworfen, da sie möglicherweise ihre Kollegen gedeckt haben sollen. Es besteht laut Staatsanwaltschaft zunächst ein Anfangsverdacht. Mitgeteilt hatte die Polizeidirektion Hannover die Suspendierung der fünf Beamten am Montag.
Fünf Beamte suspendiert, zwei weitere versetzt
Die suspendierten Polizisten arbeiteten laut einer Sprecherin der Polizeidirektion Hannover in einer sogenannten Verfügungseinheit, die andere Dienststellen bei besonderen Einsätzen unterstützt. Die Ermittlungen gegen die Beamten seien durch Hinweise an eine interne Beschwerdestelle angestoßen worden, so die Sprecherin weiter. Zwei weitere Polizisten wurden den Angaben zufolge innerhalb der Polizeidirektion Hannover, jedoch in Dienstbereiche außerhalb der betroffenen Polizeiinspektion „Besondere Dienste“ versetzt. Einer Polizeidirektion sind verschiedene Inspektionen untergeordnet. Auch gegen die zwei Beamten seien Disziplinarverfahren wegen verschiedener dienstrechtlicher Verstöße eingeleitet worden, heißt es.
Polizeipräsidentin: „Vorwürfe beschädigen Vertrauen der Menschen in uns“
Hannovers Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten äußerte sich am Montag bestürzt. „Die Vorwürfe treffen uns als Polizeibehörde und beschädigen das Vertrauen, das die Menschen zu Recht in uns setzen“, so von der Osten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wären sie ein Verstoß „gegen die Werte und Maßstäbe, denen wir uns als Polizei täglich verpflichtet fühlen“. Gleichzeitig gelte bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung, so die Polizeipräsidentin weiter. Die Polizeidirektion arbeite eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen und wolle über wesentliche Entwicklungen informieren, soweit das rechtlich zulässig sei.

Hintergrund sei ein Vorfall bei einer Boßelveranstaltung in Lingen. Ein Polizist soll dort eine Frau sexuell belästigt haben.

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