Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht rechtlich gegen die Lidl Plus-App vor. Der vzbv wirft dem Discounter vor, Kunden nicht ausreichend darüber zu informieren, dass sie ihre persönlichen Daten als Gegenleistung für Rabatte preisgeben müssen.
Jason Leung / Lidl
Daten als Währung: Klage gegen Lidl-Plus-App
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen die Lidl-Plus-App beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Der Vorwurf: Kunden würden nicht ausreichend darüber informiert, dass sie ihre persönlichen Daten als Gegenleistung für Rabatte preisgeben – ein möglicher Verstoß gegen Verbraucherrechte.
Die Kundenbindungs-App von Lidl zählt weltweit über 100 Millionen Nutzer und bietet exklusive Rabatte und Coupons. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Die Vergünstigungen gibt es nur im Austausch gegen persönliche Informationen. Die Verbraucherschützer sehen darin eine Form der Bezahlung – und fordern klare, rechtzeitige Hinweise auf diese Praxis.
Laut vzbv erfüllt Lidl seine vorvertraglichen Informationspflichten nicht. Der Discounter verwende die gesammelten Daten nicht nur zur Vertragserfüllung, sondern auch zu kommerziellen Zwecken.
Eine entsprechende Aufklärung über diesen Datentausch finde weder in der App noch in den Nutzungsbedingungen in ausreichendem Maße statt. Bei der eingereichten Klage handelt es sich laut den Verbraucherschützern um ein wichtiges Verfahren mit möglicher Signalwirkung: Das Verfahren könnte somit auch Auswirkungen auf andere Apps und Unternehmen haben.
Lidl muss Verbraucher:innen über den Preis informieren, den sie für die Rabatte zahlen. In diesem Fall zahlen sie mit ihren persönlichen Nutzerdaten. Es handelt sich hierbei um ein Pilotverfahren. Denn bislang ist die Frage der Informationspflichten bei Verträgen im Zusammenhang mit digitalen Bonusprogrammen, die Daten von Verbraucher:innen als Gegenleistung vorsehen, noch nicht ausreichend geklärt.
Rosemarie Rodden, vzbv-Rechtsreferentin
Noch mehr Ärger für Lidl
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Eingang der Klage bestätigt. Lidl äußerte sich auf Anfrage nicht zum laufenden Verfahren. Parallel läuft bereits ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn, in dem Lidl vorgeworfen wird, mit App-Rabatten zu werben, ohne einen Vergleichspreis für Nicht-Nutzer anzugeben.
Was haltet ihr von dieser Entwicklung? Achtet ihr beim Nutzen von Rabatt-Apps darauf, welche Daten ihr preisgebt? Teilt eure Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren!
Was wird Lidl vorgeworfen?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft Lidl vor, Kunden nicht ausreichend darüber zu informieren, dass sie ihre persönlichen Daten als Gegenleistung für App-Rabatte preisgeben. Dies geschehe weder bei der Anmeldung noch in den Nutzungsbedingungen transparent genug.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer stellt die Weitergabe personenbezogener Daten zur kommerziellen Nutzung eine Form der Bezahlung dar. Lidl müsse Nutzer vor Vertragsabschluss klar darüber aufklären, dass Rabatte an die Verarbeitung persönlicher Daten geknüpft sind.
Wie viele Nutzer hat die App?
Nach offiziellen Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kundinnen und Kunden die „Lidl Plus“-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren.
Die App wurde Ende 2020 eingeführt und fungiert als digitaler Prospekt und Kundenkarte. Zusätzlich soll sie Kunden zur Nutzung des digitalen Bezahlsystems „Lidl Pay“ motivieren.
Welche rechtliche Bedeutung hat der Fall?
Es handelt sich um ein wichtiges Pilotverfahren, da bislang nicht ausreichend geklärt ist, welche Informationspflichten für digitale Bonusprogramme gelten, die Kundendaten als Gegenleistung nutzen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart könnte daher Signalwirkung für ähnliche Bonus- und Rabattsysteme haben und grundsätzlich klären, wie transparent Unternehmen über die Datennutzung informieren müssen.
Gibt es weitere Klagen gegen Lidl?
Ja, vor dem Landgericht Heilbronn läuft bereits ein weiteres Verfahren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert dabei, dass Lidl bei der Bewerbung von App-Rabatten den regulären Preis für Kunden ohne App nicht angibt.
Ein Verhandlungstermin für dieses separate Verfahren steht noch nicht fest. Beide Klagen zielen auf mehr Transparenz bei der Nutzung der Lidl Plus-App ab.
Was fordert der Verbraucherschutz?
Die Verbraucherschützer fordern eine klare und transparente Information darüber, dass Kunden ihre Rabatte mit persönlichen Daten „bezahlen“. Da Lidl die Daten nicht nur zur Vertragserfüllung nutzt, müsse der Konzern die vorvertraglichen Informationspflichten einhalten.
Konkret bedeutet dies: Lidl muss vor Vertragsabschluss deutlich machen, dass die Nutzerdaten als Gegenleistung für die Rabatte verwendet und kommerziell verwertet werden.
Wie reagiert Lidl auf die Vorwürfe?
Lidl hat sich bisher nicht inhaltlich zu den Vorwürfen geäußert. Der Discounter verweist darauf, dass man sich zu laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich nicht äußere.
Welche Funktionen bietet die App?
Die Lidl Plus-App fungiert als digitale Kundenkarte und bietet exklusive Rabatte sowie Coupons für Nutzer. Sie enthält auch einen digitalen Prospekt mit aktuellen Angeboten.
Zusätzlich ist die App mit dem digitalen Bezahlsystem „Lidl Pay“ verknüpft, das Kunden als Alternative zu herkömmlichen Zahlungsmethoden nutzen können.
Zusammenfassung
- vzbv reicht Unterlassungsklage gegen Lidl Plus-App beim OLG Stuttgart ein
- Vorwurf: Unzureichende Information über Datenpreisgabe für Rabatte
- App hat weltweit über 100 Millionen Nutzer und bietet exklusive Rabatte
- Verbraucherschützer fordern klare Hinweise auf Datentausch-Praxis
- Lidl nutzt gesammelte Daten auch für kommerzielle Zwecke
- Verfahren könnte Signalwirkung für andere Apps und Unternehmen haben
- Parallel läuft weiteres Verfahren wegen fehlender Vergleichspreise
Siehe auch: