Dreizimmerwohnung in Neusäß: 90 Quadratmeter, 320.000 Euro Verkehrswert

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In diesem Haus in Neusäß wird eine Wohnung versteigert.
Foto: Sebastian Richly
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In diesem Haus in Neusäß wird eine Wohnung versteigert.
Foto: Sebastian Richly
Einfamilienhaus in Emersacker: 165 Quadratmeter, 470.000 Euro Verkehrswert

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Dieses Haus in Emersacker wird versteigert.
Foto: Sebastian Richly
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Dieses Haus in Emersacker wird versteigert.
Foto: Sebastian Richly
Eigentumswohnung in Schwabmünchen: 43 Quadratmeter, 150.000 Euro Verkehrswert

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Den Wert einer Wohnung in diesem Haus in Schwabmünchen schätzt ein Gutachter auf 150.000 Euro. Im Juni wird sie versteigert.
Foto: Marco Keitel
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Den Wert einer Wohnung in diesem Haus in Schwabmünchen schätzt ein Gutachter auf 150.000 Euro. Im Juni wird sie versteigert.
Foto: Marco Keitel
Doppelhaushälfte in Königsbrunn: 176 Quadratmeter, 610.000 Euro Verkehrswert
Grundstücke in Aystetten: 2580 Quadratmeter, anderthalb Millionen Euro Verkehrswert

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Nicht wertvoll bebaut, aber viel wert: Mehrere Flächen in Aystetten werden zwangsversteigert.
Foto: Fabian Strehle
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Nicht wertvoll bebaut, aber viel wert: Mehrere Flächen in Aystetten werden zwangsversteigert.
Foto: Fabian Strehle

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Ein Rohbau steht, muss aber wohl abgerissen werden.
Foto: Fabian Strehle
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Ein Rohbau steht, muss aber wohl abgerissen werden.
Foto: Fabian Strehle
Wie eine Zwangsversteigerung abläuft und was es vorher zu klären gilt
- Sagt einem eine Immobilie zu, sollte man vor dem Versteigerungstermin seine Bank konsultieren, um die mögliche Kredithöhe zu klären – und damit das eigene Limit bei der Versteigerung. Neben dem Puffer für eine eventuelle Sanierung gilt es, Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag und Gebühren zu berücksichtigen
- Zehn Prozent des Kaufpreises muss man in der Regel vor der Versteigerung als Bietsicherheit hinterlegen. So soll verhindert werden, dass Menschen ohne ernstes Kaufinteresse mitbieten, um den Preis nach oben zu treiben
- Selbst wenn man am Ende der Höchstbietende ist, bedeutet das nicht zwingend den Zuschlag. Dafür muss das Gebot bei mindestens der Hälfte des festgesetzten Verkehrswertes liegen. Gebote zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswertes kann ein Gläubiger, etwa die Bank, ablehnen. Beide Grenzen gelten in der Regel nur beim ersten Termin und fallen weg, falls es für eine Immobilie mehrere Anläufe für eine Zwangsversteigerung gibt (Quelle: Justizministerium)