Sommerzeit heißt auch Festivalzeit. Egal, ob Rock, Pop oder Hip-Hop – Festivalfans haben in den Sommermonaten wieder die Chance, ihre Lieblingskünstler live zu sehen. Doch es ist gar nicht so leicht, ein Ticket zu ergattern. Häufig sind sie schnell vergriffen. Deshalb hoffen einige Fans auf gute Angebote auf dem Ticketzweitmarkt. Andere wiederum müssen ihr Ticket vielleicht kurzfristig weiterverkaufen, weil sie erkranken oder verhindert sind. Und was gilt eigentlich, wenn Unwetter oder andere Gründe dazu führen, dass ein Festival abgesagt wird? Gisela Daniels, Leiterin der Beratungsstelle Moers der Verbraucherzentrale NRW, gibt nützliche Tipps zum Ticketkauf, Weiterverkauf und zu Festival-Absagen.
Welche Fallen lauern auf dem Ticketzweitmarkt?
Wer noch ein Ticket für das passende Festival sucht, sollte laut Daniels möglichst direkt über die Internetseite des Veranstalters oder über autorisierte Vorverkaufsstellen kaufen. Beim Ticketzweitmarkt bestehe die Gefahr, auf überteuerte Angebote oder gefälschte Tickets hereinzufallen, sagt die Verbraucherschützerin. Besonders vorsichtig sollten Verbraucher bei Angeboten über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder Kleinanzeigenportale sein.
Wichtig sei außerdem ein Blick auf die Ticketbedingungen, so Daniels: „Manche Veranstalter schließen den Weiterverkauf aus oder erlauben ihn nur über bestimmte Plattformen. Werden personalisierte Tickets ohne Umschreibung weitergegeben, kann der Zutritt zum Festival verweigert werden. Fans sollten deshalb vor dem Kauf prüfen, ob und wie eine Namensänderung möglich ist.“
Besondere Vorsicht sei geboten, wenn Tickets auffällig günstig angeboten werden, Vorkasse per Überweisung angegeben wird und Verkäufer ohne nachvollziehbare Kontaktdaten angezeigt werden, warnt die Leiterin der Moerser Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale. Sichere Zahlungsmethoden böten im Betrugsfall oft bessere Möglichkeiten, das Geld zurückzufordern.
Was kann ich tun, wenn ich den Festivalbesuch absagen muss?
Allgemein gilt: Wer ein Festival kurzfristig nicht besuchen kann, hat in der Regel keinen Anspruch darauf, das Ticket beim Veranstalter zurückzugeben. Ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe für Konzert- und Festivaltickets meist nicht, da Freizeitveranstaltungen zu einem festen Termin davon ausgenommen sind, erklärt Daniels. Betroffene könnten aber prüfen, ob der Veranstalter offizielle Möglichkeiten zum Weiterverkauf oder eine Warteliste anbietet. Wichtig sei auch hier, die Weiterverkaufsbedingungen zu beachten, insbesondere bei personalisierten Tickets. Dazu helfe ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Ticketplattform oder des Veranstalters.
Wer eine Ticketversicherung abgeschlossen hat, sollte genau in die Bedingungen schauen, raten die Verbraucherschützer. Nicht jede Erkrankung oder jeder Verhinderungsgrund sei automatisch abgesichert, heißt es. Häufig griffen Versicherungen nur bei schweren Erkrankungen, Unfällen oder anderen ausdrücklich genannten Fällen.
Was gilt bei Festival-Absage oder schlechtem Wetter?
Fest steht: Sagt der Veranstalter ein Festival komplett ab, müssen Ticketkosten grundsätzlich erstattet werden. Das gilt auch dann, wenn die Absage wetterbedingt erfolgt, zum Beispiel wegen Sturm, Hochwasser oder anderer Sicherheitsrisiken. Verbraucher sollten Rückerstattungen möglichst schriftlich geltend machen und Fristen beachten, rät Daniels.
Wohlgemerkt: Wenn das Festival stattfindet, aber einzelne Programmpunkte oder Auftritte ausfallen, ändert sich die Rechtslage. Nicht jede Änderung berechtige automatisch zur vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises, sagt die Verbraucherschützerin. Entscheidend sei unter anderem, wie wesentlich die Änderungen für die Veranstaltung seien: „Zusätzliche Kosten für Anreise, Hotel oder Camping würden häufig nicht automatisch ersetzt. Dort kann sich ein Blick in die Stornierungsbedingungen von Bahn-, Flug- oder Unterkunftsbuchungen lohnen. Wer flexibel buchen möchte, sollte bereits bei der Planung auf stornierbare Angebote achten“.