Stuttgart – Hängt der Bestechlichkeits-Prozess gegen Andreas R., den früheren Polizeiinspekteur des Landes, am seidenen Faden? Es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass das zweite Strafverfahren gegen den früheren Spitzenpolizisten vor dem Stuttgarter Landgericht platzt, nachdem 2023 schon das Verfahren gegen ihn wegen sexueller Nötigung mit einem Freispruch endete. Eine erste Antwort darauf wird der nächste Prozesstag am kommenden Dienstag geben: Dann will die Vorsitzende Richterin der Strafkammer ihre Entscheidung bekannt geben, ob das zentrale Beweisstück der Anklage, ein heimlich mitgeschnittenes Skype-Telefonat, in dem die Staatsanwaltschaft die Bestechlichkeit begründet sieht, überhaupt ein zulässiges Beweismittel ist. Oder ob sie den Anträgen der Verteidigung stattgibt, die in dem Mitschnitt des Telefonats eine Straftat sieht, was dessen Verwertung und damit die gesamte Anklage ausschließen würde.