Bielefeld-Windelsbleiche. Fehler im Straßenverkehr können passieren. Manche davon führen auch zu Unfällen. Dafür haben die Menschen Verständnis. Wer aber ein neunjähriges Mädchen anfährt und dann abhaut, der sollte nicht mit viel Unterstützung rechnen.
Aktuell sucht die Polizei genau so einen Autofahrer. Er soll beim Verlassen einer Grundstückseinfahrt an der Windelsbleicher Straße die kleine Radfahrerin auf dem Radweg missachtet haben. Es kam zu einem Zusammenstoß und dann hupte der Fahrer nur noch und gab Gas.
Wie die Polizei mitteilt, ereignete sich dieser Unfall am Montag, 15. Juni, zwischen 7.15 und 7.30 Uhr auf dem Abschnitt der Windelsbleicher Straße zwischen Segelweg und Klasheide. Nach dem bisherigen Kenntnisstand der Polizei fuhr die neunjährige Bielefelderin mit ihrem Fahrrad auf dem Radweg der Windelsbleicher Straße in Richtung Friedrichsdorfer Straße. Die Polizei geht davon aus, dass der gesuchte Autofahrer die kleine Radfahrerin übersah, als er das Grundstück verlassen wollte.
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Kleine Bielefelderin wird bei der Kollision leicht verletzt
Das Mädchen wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Doch statt anzuhalten, sich um das Mädchen zu kümmern und die Polizei zu informieren, hupte der Autofahrer und fuhr davon. Die Mutter der Radlerin erschien später mit ihrer Tochter auf einer Polizeiwache, um Anzeige gegen den Autofahrer zu erstatten.
Das Verkehrskommissariat 1 der Polizei hofft nun auf Zeugen, die möglicherweise Hinweise zu dem schwarzen Unfallwagen oder zum Fahrer geben können unter Tel. 0521 5450.
Erst vor wenigen Tagen hatte es einen ähnlichen Unfall mit einem siebenjährigen Radler in Heepen gegeben. Die Unfallfahrerin hatte sich zwar kurz nach dem Wohlbefinden des Jungen erkundigt und auch die Mutter war wenig später am Unfallort eingetroffen. Trotzdem verließ die 72-jährige Autofahrerin anschließend einfach den Unfallort.
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Wie die Polizei immer wieder betont, reicht es bei einem Unfall mit Kindern nicht aus, zu fragen, ob es dem beteiligten Kind gut geht: „Durch eine Weiterfahrt erfüllen Sie den Tatbestand einer Unfallflucht“, warnt die Polizei. „Rufen Sie immer die Polizei, wenn bei einem Unfall ein Kind beteiligt ist. Setzen Sie sich nicht dem Verdacht der Unfallflucht aus, indem sie weiterfahren, ohne die Polizei zu informieren.“