Stand: 19.06.2026 14:17 Uhr

Das kulturelle Großereignis habe besondere gesellschaftliche Bedeutung, urteilte das Verwaltungsgericht. (Themenbild)
Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag einer Anwohnerin gegen die „Fête de la Musique“ abgelehnt. Bei der Veranstaltung sind am Sonntag überall in der Stadt Bühnen aufgebaut – mit ganz unterschiedlichen Musik-Programmen. Eine Anwohnerin hatte versucht gegen eine Bühne in der Nähe ihrer Wohnung vorzugehen. Sie hatte argumentiert, dass Licht und Lärm der Veranstaltung unzumutbar und gesundheitsgefährdend seien. Sie wollte erreichen, dass die Konzerte dort verlegt oder abgesagt werden. Das sah das Verwaltungsgericht Hannover anders: Das kulturelle Großereignis habe besondere gesellschaftliche Bedeutung, heißt es in der Begründung. Außerdem seien geeignete Schutzmaßnahmen getroffen worden, um die Gesundheit von Anwohnerinnen und Anwohnern zu schützen.

Städte in Niedersachsen beteiligen sich wieder am weltweiten Fest der Musik. Die Musiker spielen ohne Gage.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 19.06.2026 | 13:30 Uhr
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