Ein Polizist aus dem südlichen Landkreis musste kürzlich wegen Bestechung eines TÜV-Prüfers vor dem Amtsgericht Augsburg um seinen Job bangen. Anstatt der Prüfgebühr von knapp 33 Euro zahlte er dem TÜV-Prüfer 50 Euro in bar, um die Prüfplakette für seinen privaten Anhänger ohne Untersuchung zu erhalten.

Letzten Endes bewahrte ihn die etwas mildere Geldstrafe in Höhe von gut 7800 Euro knapp davor, dass die Verletzung seiner Dienstpflicht zu einem Eintrag ins Führungszeugnis und möglichen weiteren Konsequenzen geführt hätte.

Der Autohausbetreiber hat Einspruch eingelegt

Im Zuge dieses Falles wurde auch gegen einen Autohausbetreiber aus der Region Augsburg ermittelt. Er soll nach Information des Amtsgerichts Augsburg nicht nur im Fall des Polizisten als eine Art Bindeglied zwischen Kunden und TÜV-Prüfer fungiert haben. Gegen ihn liegt aktuell ein Strafbefehl wegen Bestechung in insgesamt drei Fällen vor. Welche konkrete Rolle der Autohausbetreiber gespielt haben soll, wird sich erst in der Verhandlung zeigen.

Nach Angaben des Amtsgerichts Augsburg sieht der Strafbefehl gegen den Autohausbetreiber eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 150 Euro vor. Der Betroffene hat dagegen Einspruch eingelegt.

Gegen den TÜV-Prüfer wird aktuell noch ermittelt

Zur Verhandlung des Polizisten waren sowohl der Autohausbetreiber als auch der TÜV-Prüfer als Zeugen geladen. Nachdem der Angeklagte die Bestechung gestanden hatte, wurden beide in der Verhandlung nicht mehr angehört. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aktuell noch gegen den TÜV-Prüfer.