14.05.2025 – 13:15
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Das Zollfahndungsamt Essen, Dienstsitz Münster, ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Krefeld gegen eine überwiegend aus Syrien stammende Tätergruppierung, die im Verdacht steht, unter Vortäuschung von Ausfuhren in die Niederlande, Tabak aus einem Steuerlager entnommen und diesen illegal zu Shisha-Tabak verarbeitet zu haben.
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen wurden 17 Durchsuchungsbeschlüsse in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg und Bayern, sowie in den Niederlanden und Schweden wegen des Verdachts der besonders schweren und bandenmäßigen Steuerhinterziehung sowie gewerbsmäßiger Steuerhehlerei erwirkt und am heutigen Tag vollstreckt. Der bislang ermittelte Steuerschaden bewegt sich im Millionenbereich. Die Durchsuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
Dabei konnte neben einer Produktionsstätte für Shisha-Tabak, in der auch illegal produziert wurde, noch eine weitere illegale Produktionsstätte festgestellt werden. Über 6,2 Tonnen unversteuerter Shisha-Tabak, Bargeld verschiedener Währungen im Gegenwert von etwa 17.000 Euro sowie große Mengen an Vormaterialien zur Shisha-Tabakherstellung wurden sichergestellt. Zahlreiche schriftliche und digitale Unterlagen müssen noch ausgewertet werden. Darüber hinaus stellten die Zollfahnder*innen 123.991 Milliliter Substitute für E-Zigaretten sicher. Als Zufallsfunde wurden rund ein Kilogramm Rauschgift sowie weitere verbotene Gegenstände beschlagnahmt.
Ein Beschuldigter ist vorläufig festgenommen worden und wird heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Krefeld dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Krefeld zwecks Verkündung eines Haftbefehls vorgeführt.
Damit in Zusammenhang stehen Ermittlungsverfahren, welche beim Zollfahndungsamt Hannover und Berlin-Brandenburg geführt werden, in welchen zeitgleich zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt wurden.
Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Essen – Dienstsitz Münster insbesondere die Zählung und Auswertung der sichergestellten Beweismittel, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Krefeld, dauern noch an.
Zusätzlicher Hinweis:
Seit dem 01.01.2025 wird ein Kilogramm Wasserpfeifentabak mit insgesamt 45 Euro versteuert. Illegal hergestellter Wasserpfeifentabak wird häufig nicht unter Berücksichtigung der Vorschriften des Lebensmittelrechts und zumeist unter unhygienischen Bedingungen hergestellt und verarbeitet.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Essen
stellvertretender Pressesprecher
Dirk Gaschka
Telefon: 0201 10282950
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Fax: 0201 10281190
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