Die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen sexuellen Missbrauchs gegen das Bistum Regensburg durch einen ehemaligen Schüler der Domspatzen ist abgewiesen worden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg vom Freitag hervor. Die Kammer sieht demnach die Ansprüche als verjährt an und bezeichnet die Argumente des Bistums nicht als „treuwidrig und unwirksam“. Beim Kläger handelt es sich um den 43-jährigen Matthias Podszus, der Wurzeln in Dinkelscherben und Augsburg hat. Als Kind lebte er einige Jahre im Internat der Domspatzen und wurde dort unter anderem vom damaligen Direktor der Vorschule, Johann Meier, wie viele andere Kinder auch, missbraucht.

Er sei zunächst „überrascht, erschüttert und schockiert“ gewesen, sagt Podszus im Gespräch mit unserer Redaktion über die Entscheidung, von der er am Donnerstag erfahren hatte. Tags darauf sei er aber wieder „ganz der Alte“ – auch weil sich von sich aus mehrere Spender gemeldet hätten, um sich an den Prozesskosten zu beteiligen. Podszus erwägt nun, in Berufung zu gehen, darüber entscheiden werde er innerhalb der nächsten drei Wochen. „Das tue ich aber nur, wenn wir Aussicht auf Erfolg haben“, sagt er. Natürlich habe er sich schon jetzt einen anderen Ausgang gewünscht, „aber ich stehe weiterhin aufrecht“. Er werde nicht aufgeben. Die erste Instanz habe er zwar verloren, nicht aber seine Stimme.

Domspatzen: Matthias Podszus wirft Kirchenvertretern schweren sexuellen Missbrauch vor

Viele Menschen hätten sich bei ihm gemeldet: „Betroffene sexuellen Missbrauchs, Angehörige und Unterstützer“, teilt er mit. Der Kirche wirft er vor, „Moral, Ethik und christliche Werte“ nicht zu achten. In seiner Klageschrift gegen das Bistum ist gar von „Folterhandlungen“ die Rede. Unter sexuellem Missbrauch in der Schule sind dort konkret aufgeführt „Quetschen der Genitalien durch Direktor Meier“, „Einführen von Gegenständen (anal)“ – oder: „Oralsex erzwungen“. Auf insgesamt 1,2 Millionen Euro hatte Podszus geklagt, aufgeteilt auf 350.000 Euro Schmerzensgeld und weitere Summen, mit denen die Kirche für seinen Verdienstausfall und die Rente über mehrere Jahre aufkommen soll, weil er infolge der erlittenen Traumata arbeitsunfähig ist.

Das Bistum hat Podszus‘ Vorwürfe im Prozess nicht als unwahr dargestellt, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts. Angeführt wurde demnach lediglich, dass das Bistum nicht wisse, was damals geschehen sei. Dass es in der Vorschule im Ort Pielenhofen zu Missbrauchsfällen kam, ist inzwischen bekannt und aufgearbeitet. Auch bei Podszus wurde bereits vor fast 30 Jahren ärztlich „ein sexueller Missbrauch durch einen früheren Schuldirektor“ festgestellt. Freiwillige Entschädigungen hat die Kirche bereits gezahlt, Podszus sagt, in seinem Fall hat das Bistum 50.000 Euro festgelegt. Diese „seien dem Bistum nicht als eigenes Anerkenntnis der Ansprüche des Klägers anzurechnen“, hält das Gericht fest.

Podszus und sein Anwalt Sven Markuske hatten argumentiert, dass die Verjährungsfrist nicht ab Tatzeitpunkt Anfang der Neunziger gilt, sondern im Moment der Retraumatisierung Podszus‘ einsetzt. Über zwei Jahrzehnte lang sei ihm nicht einmal klar gewesen, dass er misshandelt wurde, erzählt Podszus. Erst Jahrzehnte später habe er die Vorgänge in der Vorschule begriffen, als andere ehemalige Domspatzen an die Öffentlichkeit gingen. In der Folge kehrten viele Erinnerungen Podszus‘ zurück, dabei stellten sich Albträume ein und Podszus ging in Therapie. Über die Verjährung hinaus führt das Bistum jedoch noch ein weiteres Argument gegen die Klage an: Es sei nicht zuständig. Trägerin der Schule ist demnach nicht das Bistum, sondern eine Stiftung.