Zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in 22 Fällen hat jetzt ein Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts einen 43-Jährigen aus Augsburg verurteilt. Der Nigerianer hat nach Überzeugung des Gerichts private Bankkonten bereitgestellt, sodass Einnahmen aus Delikten wie Anlagebetrug, Liebesbetrug oder falsche Erbschaften an die Hinterleute weitergeleitet werden konnten. Über 51.000 Euro hatte der Mann seit 2022 derart weitertransferiert, davon angeblich zwischen 15 und 25 Prozent als „Provision“ einbehalten.
Der Angeklagte saß mehrere Monate in Untersuchungshaft
Warum er das getan habe? Das könne er nicht erklären. „Ich bin dumm“, sagte der 43-jährige Angeklagte gegenüber dem Schöffengericht. Aber: Er wolle den Schaden wiedergutmachen, den angerichtet zu haben er zuvor gestanden hatte. Allerdings könne er hier und jetzt im Handumdrehen keine 51.000 Euro ersetzen. Er wolle aber Monat für Monat einen Teilbetrag erbringen, sobald er wieder arbeiten dürfe. Der Angeklagte saß vor der Hauptverhandlung mehrere Monate in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte hatte, so ergaben es die Ermittlungen, seit dem Jahr 2022 mehrere seiner Konten für Geldeingänge durch ihm bekannte Hinterleute zur Verfügung gestellt. Geldeingänge, die allesamt aus illegalen Geschäften stammten. Bekannte des Angeklagten, Landsleute zumeist, hatten unter Verwendung verschiedenster Legenden meist ältere Menschen in Deutschland über das Internet dazu überredet, ihnen Geld zu überlassen. Immer wieder gerne genommen: „Christine Wagner“, die als Bundeswehr-Soldatin im Auslandseinsatz in Syrien oder im Jemen in Geldnot sei und jetzt Geld brauche, um Post in die Heimat schreiben zu können.
Prozess in Augsburg: Drei Jahre Haft für Betrüger
Gutgläubige Geldgeber überwiesen, um ihr mutmaßlich zu helfen, einmal insgesamt 10.000 Euro, einmal 4500 Euro. In anderen Fällen wurden mutmaßliche Geldanleger betrogen – 5000 Euro, die nie angelegt wurden, sondern von Hinterleuten offensichtlich sofort verbraucht wurden. In einem anderen Fall wurde ein Mann aus dem Raum Augsburg um einen Betrag von insgesamt über 12.000 Euro im Zusammenhang mit einer angeblichen Erbschaft betrogen. Auf insgesamt über 68.000 Euro beläuft sich der Schaden laut Ermittlungen in den 22 Fällen, für die der 43-jährige Familienvater angeklagt wurde. Über 51.000 Euro davon liefen über seine Konten. Dieses Geld, so zeigte sich nach einem Rechtsgespräch, wollte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Andrea Hobert auf jeden Fall komplett rückerstattet wissen, bevor man sich auf die Zusage einer Strafe im bewährungsfähigen Bereich einlasse.
Ralf Schönauer und Jörg Seubert, die Verteidiger des 43-Jährigen, verwiesen auf Erkenntnisse, dass ihr Mandant bei den jeweiligen Transaktionen über seine Konten nur zwischen 15 und 25 Prozent Anteil erhalten habe, sein Profit also deutlich geringer sei als die 51.000 Euro.
Ein Mann erzählt vor Gericht, wie er betrogen wurde
Ein Opfer aus Bayern erzählte vor Gericht, wie er betrogen worden war. Wegen politischer Unruhen in Afrika drohte ihm die Provision für ein von ihm tatsächlich anberaumtes Geschäft zu entgehen, so die Legende. Dann erreichten ihn immer wieder Schreiben, er müsse hier eine Gebühr, dort eine Anzahlung leisten, um an sein Geld zu kommen. Richtung 20.000 Euro habe er wohl alles in allem gezahlt, aber nie etwas von seiner Provision gesehen. Irgendwann sei es ihm zu dumm geworden, habe er nichts mehr gezahlt.
Der sachbearbeitende Kriminalbeamte berichtete im Zeugenstand, wie die Ermittlungen ins Laufen kamen, als die betroffene Bank Mitteilung machte über auffällige Zahlungseingänge. Daraufhin sei nachgeprüft worden und man sei auch auf das Tun des Angeklagten aufmerksam geworden. Nach und nach habe man anschließend die Fälle einzelner Geschädigter nachvollziehen können.
Während die Staatsanwältin für eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren plädierte, forderten die Verteidiger Schönauer und Seubert höchstens zwei Jahre, ausgesetzt zur Bewährung. Diesen Schritt ging das Schöffengericht nicht mit. Zum einen hätte es dafür deutlich mehr in Richtung Schadenswiedergutmachung erwartet. Zu anderen wurde auf jenen Schaden verwiesen, den der Angeklagte und seine Hinterleute bei den vorwiegend älteren Geschädigten angerichtet haben, indem sie deren Hilfsbereitschaft und Gutgläubigkeit ausgenutzt haben. Machte am Ende drei Jahre hinter Gittern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.