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Hamburg – Teilerfolg für Christian Ulmen (50) vor Gericht! Im Streit mit dem Magazin „Der Spiegel“ hat der Schauspieler und Moderator vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg einen Sieg errungen. Die Richter untersagten einen Teil der Berichterstattung über Vorwürfe im Zusammenhang mit sogenannten Deepfake-Videos. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervor.
Konkret darf der „Spiegel“ nach Auffassung des Gerichts nicht den Verdacht erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes (44, waren von 2011 bis 2025 verheiratet gewesen) hergestellt oder verbreitet. Zur Begründung erklärten die Richter, dafür fehle ein „Mindestbestand an Beweistatsachen“. Damit hatte Ulmen in zweiter Instanz teilweise Erfolg. Seine Anwälte waren mit einer sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vorgegangen. Bei Deepfakes handelt es sich um mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) manipulierte oder komplett neu erstellte Bilder, Videos und Audios.

Um diese Titelgeschichte des „Spiegel“ vom 20. März, die auch online verbreitet wurde, geht es in dem Prozess
Foto: BILD
Landgericht hatte vieles erlaubt
Das Landgericht Hamburg hatte Anfang Mai einen großen Teil der im März veröffentlichten „Spiegel“-Berichterstattung noch für zulässig gehalten. Dagegen setzte sich Ulmen zur Wehr – mit Erfolg, zumindest in einem wesentlichen Punkt.
Nicht durchsetzen konnte sich der Schauspieler dagegen bei anderen Passagen. Andere Teile der Berichterstattung über die von Ex-Frau Collien Fernandes erhobenen Gewaltvorwürfe bleiben weiterhin erlaubt. Der Rechtsstreit zwischen Ulmen und dem Magazin ist damit nur teilweise entschieden. Das Oberlandesgericht bestätigte zwar einen Teil der Beanstandungen, ließ andere Passagen jedoch bestehen.
Fernandes erhob im März zum ersten Mal schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, über die der „Spiegel“ berichtete. Es geht um jahrelange digitale Gewalt, Identitätsmissbrauch und Sex-Chats unter ihrem Namen. Ermittler prüfen diese Vorwürfe derzeit. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen den Schauspieler – wegen des Verdachts der Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt.
Der Fall Fernandes/Ulmen
Fernandes wirft ihrem Ex-Mann massive digitale Übergriffe vor. Es geht um Fake-Accounts, sexuelle Chats mit fremden Männern und pornografische Darstellungen, die unter ihrem Namen verbreitet worden sein sollen. Auch von „digitaler Vergewaltigung“ ist die Rede. Gegen Ulmen laufen aktuell Ermittlungen. Ulmens Anwalt weist zentrale Punkte zurück. Vor allem der Verdacht, sein Mandant habe Deepfake-Pornos erstellt oder verbreitet, sei falsch. Es gilt die Unschuldsvermutung.