Leicht gemacht hat es sich das Amtsgericht Aichach wahrlich nicht. Amtsrichter Axel Hellriegel ging Kontoauszüge und Bilanzen durch und rief Steuerberater als Zeugen auf. Warum das alles? Eine 45-Jährige war angeklagt, als Geschäftsführerin einer im Landkreis ansässigen Firma über eine Million Euro Schaden verursacht zu haben.
Die Frau soll Kunden des Unternehmens, einer Familien-GmbH, zwischen August 2022 und Februar 2023 angewiesen haben, Rechnungen auf ein von ihr kontrolliertes Konto zu bezahlen. Sie war deshalb wegen Untreue angeklagt. Beim Urteil des Gerichts am dritten Verhandlungstag spielten auch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Rolle.
Familienstreit steht im Hintergrund des Prozesses gegen eine Geschäftsfrau
Der Hintergrund des Prozesses ist offenbar ein seit Jahren schwelender Familienstreit. Beide Parteien würden sich gegenseitig mit Klagen überschütten. Es tue ihr leid, wie es gelaufen sei, aber sie habe keinen anderen Ausweg gesehen, sagte die Angeklagte. Sie war Geschäftsführerin in der Familien-GmbH, in der ihre Eltern große Anteile halten. Parallel gründete sie eine eigene Firma. Das Brisante daran: Beide Unternehmen handelten mit der gleichen Ware und bedienten den gleichen Kundenkreis. Das Konto, das die Frau den Kunden der Familien-GmbH für die Begleichung der Rechnungen nannte, war allerdings das der neu gegründeten Firma. Verteidiger Felix Egner sagte, alle Überweisungen würden auf neuen Verträgen mit diesen Kunden beruhen.
Der Vater der Angeklagten hatte erst von der neuen Firma bei der Polizei erfahren. Er hatte Anzeige erstattet, weil ihm und seiner Frau „diverse Unregelmäßigkeiten“ aufgefallen waren. Vor Gericht sagte er als Zeuge, dass er privates Geld in die Firma stecken musste, um eine Insolvenz zu vermeiden. Der Mann hatte im August 2023 den Posten als Geschäftsführer übernommen, nachdem die Tochter abgesetzt worden war.
Die beiden Steuerberater, die beim dritten Verhandlungstermin als Zeugen aussagten, konnten das nicht bestätigen. Es habe in dem Jahr wohl Verluste gegeben, es seien aber auch positive Eigenkapitalwerte in der Firma gewesen. Sie hätten nicht den Eindruck gehabt, dass das Unternehmen vor der Insolvenz stand, erklärten die Fachleute.
Prozess um Familien-GmbH: Staatsanwältin sieht Vorwurf bestätigt
Staatsanwältin Annika Weishaupt sagte, als Geschäftsführerin habe die Angeklagte nahezu alles auf ihre neue Firma umgeleitet. Sie sah damit den Vorwurf der Untreue bestätigt . Die Anklagevertreterin warf der 45-Jährigen vor: „Sie haben die Firma ausgehöhlt.“ Im Jahr 2023 habe die Familien-GmbH einen Umsatzrückgang und Verluste verzeichnet. Sie stimmte dem Verteidiger zu, dass der Vater „uns nicht in allem mit der objektiven Wahrheit bedient hat“. Ob sie deswegen strafrechtlich gegen ihn vorgehen will, wie es der Verteidiger forderte, ließ die Staatsanwältin offen.
Weishaupt hielt der Angeklagten zugute, dass die Angelegenheit schon mehrere Jahre zurückliegt und sie keine Vorstrafen hat. Sie sah in dem Verfahren „die Spitze des Eisbergs einer Familienstreitigkeit“, die die Angeklagte auch sehr belaste. Als Minuspunkte wertete sie, dass die „schon erheblichen Umsätze“ der Familien-GmbH weggebrochen waren. Die Staatsanwältin plädierte für eine zweijährige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.
Rechtsanwalt fordert Freisprung für angeklagte Geschäftsfrau
Verteidiger Felix Egner plädierte auf Freispruch und nannte als Grund einige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Unter anderem, weil der Vater den Strafantrag per E-Mail gestellt hatte, was laut damaliger Rechtsprechung nicht ausreichend war. Ein weiterer Grund, warum ein Strafantrag entfalle, war aus seiner Sicht, dass die Existenz der Firma nicht gefährdet war. Egner wies darauf hin, dass der Vater vor einem Zeugen gesagt habe, dass er seine Tochter finanziell und psychisch fertig machen werde.
Für Amtsrichter Hellriegel handelte es sich „ganz eindeutig um Untreue“. Er betonte in der Urteilsbegründung: „Wenn die Sachen stimmen würden, die ihr Vater sagt, dann würden wir über drei Jahre Gefängnis reden.“ Es gebe aber Defizite im Strafverfahren, sagte der Richter. Der Strafantrag sei unwirksam, weil er nicht unterschrieben sei. Außerdem habe der Vater bei der Anzeige den Schwerpunkt auf Vermögensgegenstände gelegt, die aus der Firma verschwunden waren. „Ist es das Gleiche, was Gegenstand des Verfahrens ist?“, fragte sich der Richter und stellte fest: „Da gibt es ganz wenig Rechtsprechung und Literatur dazu, wie so ein Strafantrag auszulegen ist.“ Der Richter sah „keinen Weg, wie man das umschiffen kann“ und sprach die Angeklagte frei.