Ist Peter Fitzek ein Reichsbürger

Fitzek ließ sich am 16. September 2012 zum Staatsoberhaupt des „Königreichs von Deutschland“ küren. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek der Personengruppe der sogenannten Reichsbürger zu. Fitzek selbst streitet dies vehement ab.

„Reichsbürger“ leugnen die Existenz der Bundesrepublik und deren Gesetze und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. So hatte Fitzek beispielsweise bei der Rückgabe seiner Fahrerlaubnis im Landratsamt 2012 erklärt, er wolle einen eigenen Staat gründen und keine Geschäftsbeziehungen mehr mit der Bundesrepublik unterhalten. Für seine selbst geschaffene Monarchie bastelte er sich schließlich einen eigenen Führerschein.

Welche Verfahren hat es gegen Peter Fitzek gegeben?

Das Gericht sah es seinerzeit als erwiesen an, dass Fitzek 2022 im Wittenberger Landratsamt zwei Bundeswehrsoldaten beleidigt und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand gedrückt hat. Der Richter begründete das Hafturteil damit, dass Fitzek schon häufig vor Gericht stand und mit einer Geldstrafe nicht mehr zu beeindrucken sei. Drei Tage später legte Fitzek Revision gegen sein Hafturteil ein.

Vor dem Landgericht Halle musste sich Fitzek wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte verantworten. Am Landgericht Dessau-Roßlau hat es gleich mehrere Prozesse gegeben, in denen es um Fahren ohne Fahrerlaubnis ging. Außerdem wurde in einem Berufungsverfahren am Landgericht Dessau-Roßlau ein Verstoß Fitzeks gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz verhandelt.

Über einen Verein hat Fitzek mehrere Jahre lang ohne die nötige Erlaubnis eine Krankenkasse betrieben. Das Amtsgericht hatte ihn deswegen zuvor zu einer Geldstrafe verurteilt. Da Staatsanwaltschaft und auch Fitzek  – wie er es in anderen Verfahren auch tat – Berufung einlegten, musste letztendlich das Landgericht entscheiden.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalts entschied zudem im September 2015, dass Fitzek seinen amtlichen Führerschein endgültig los ist. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle. Fitzek hatte seinen amtlichen Führerschein im September 2012 im Landratsamt zurückgegeben. Laut Gerichtsentscheidung verzichtete er damit auf die Erlaubnis zum Autofahren.

Das Landesgericht Hof in Bayern verurteilte Fitzek im Juli 2019 ebenfalls zu einer Haftstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein. Für fünf Monate sollte Fitzek ins Gefängnis; er wollte gegen das Urteil in Revision gehen.

Wie funktionierte das „System Fitzek“?

Das System „Fitzek“ funktionierte immer auf die gleiche Art und Weise. Bekam der selbsternannte König einen zweiseitigen Bescheid einer Behörde zugesandt, erwiderte er mit einem 30-seitigen Schreiben. Der Wittenberger überzog die einzelnen Ämter mit einer Flut von Post, die diese zu prüfen und zu beantworten hatten. Das Ausnutzen deutscher Bürokratie zog fast alle Verfahren enorm in die Länge.

Ähnlich ging Fitzek bei Sanktionen des Staates vor. Er legte Widersprüche ein, ging gegen die darauf gefassten Entscheidungen erneut in Widerspruch. Dabei vertrat er in einer enormen Masse an beschriebenen Papiers die zentrale These, die Bundesrepublik sei nicht berechtigt, ihn als Souverän des Königreiches Deutschland zur Rechenschaft zu ziehen. Er unterliege nicht ihrer Gerichtsbarkeit. Kam es zu Gerichtsverhandlungen, versuchte Fitzek, die Rollen zu wechseln. Er präsentierte sich nicht als Angeklagter, sondern als Ankläger. Im jüngsten Prozess am Dessauer Landgericht gestattete ihm der Vorsitzende Richter, eine persönliche Erklärung zu verkünden: Fitzek monologisierte mehrere Stunden.

Für den Theologen und Extremismusexperten David Begrich aus Magdeburg ist diese Herangehensweise weit verbreitet unter Reichsbürgern. „Reichsbürger setzen auf pseudojuristische Argumente, die sie ausschweifend aneinanderreihen und die sich auch schwierig überprüfen lassen. Mit solchen Schreiben fluten sie die Behörden und versuchen sie damit lahmzulegen.“ Vereinzelt dürfte es vorgekommen sein, dass sich Mitarbeiter mit den kruden Theorien nicht mehr auseinandersetzen wollten. Möglicherweise sind deshalb einige Verfahren versandet.