Bielefeld. Die Bielefelder Bäder (BBF) passen ihre Haus- und Badeordnung an. Mit zwei wesentlichen Änderungen stärken sie den Schutz von Kindern und erhöhen die Sicherheit sowie die Privatsphäre aller Badegäste. Ab sofort müssen Kinder bis einschließlich zehn Jahre von einer mindestens 16 Jahre alten Person begleitet werden. Außerdem ist das Mitführen von Handys am Beckenrand und in Nassbereichen untersagt.
Mit der neuen Regelung zur Begleitung von Kindern präzisieren die Bielefelder Bäder die bislang allgemein gehaltene Formulierung, nach der Kinder von einer geeigneten Person begleitet werden mussten. Künftig dürfen Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr die Bielefelder Bäder nur in Begleitung einer Aufsichtsperson nutzen, die mindestens 16 Jahre alt ist.
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Ziel dieser Änderung ist es, die Sicherheit von Kindern weiter zu erhöhen. Hintergrund ist unter anderem, dass die Schwimmfähigkeit von Kindern abnimmt und eine verlässliche Begleitung deshalb noch wichtiger wird. „Wir freuen uns, dass wir in den Bielefelder Bädern in Zusammenarbeit mit den Freibad-Fördervereinen wenig Vorfälle zu verzeichnen haben“, sagt Bianca Short von BBF. „Dennoch fällt uns auf, dass die Begleitperson nicht immer nach unserer Einschätzung vom Alter her die Eignung mitbringt, eine angemessene Aufsicht über das Kind zu führen.“
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Gerade beim Hochbetrieb an heißen Tagen kommen mehrere tausend Gäste in die Bäder. BBF-Geschäftsführer Marcus Lufen: „Wir wollen eine klare Regelung für unsere Badegäste schaffen. Darum gilt die Haus- und Badeordnung einheitlich für alle Hallen- und Freibäder.“
Smartphones sind am Beckenrand verboten
Die zweite wesentliche Änderung betrifft die Nutzung von Smartphones. Künftig ist das Mitführen am Beckenrand und in allen Nassbereichen verboten. Bislang war in der Haus- und Badeordnung ausdrücklich nur das Fotografieren und Filmen untersagt. Mit der neuen Regelung reagieren die Bielefelder Bäder auf die praktische Schwierigkeit, im laufenden Badebetrieb jederzeit erkennen zu können, wofür ein Smartphone gerade genutzt wird.
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Das Verbot schafft deshalb mehr Klarheit und erhöht die Sicherheit sowie den Schutz der Privatsphäre aller Badegäste. Die BBF bittet um Verständnis, dass die Mitarbeiter in der Aufsicht nicht kontrollieren können und dürfen, ob situativ Aufnahmen gemacht werden. Wer Fotos vom eigenen Kind im Wasser machen möchte, sollte das Personal ansprechen. Hier werden wir immer einen Weg finden.“
Die neue Haus- und Badeordnung wird in den Bädern ausgehängt und online unter www.bielefelderbaeder.de bereitgestellt.