München – Der millionenschwere Kunstfund bei Cornelius Gurlitt (†81) elektrisierte vor zwölf Jahren die ganze Welt. Jetzt landete der Fall vor einem Münchner Gericht.

Der Rentner versteckte mehr als 1500 verschollen geglaubte Kunstwerke von Meistern wie Picasso oder Monet in seinen Wohnungen, lebte im Verborgenen von deren Verkauf. Einige Gemälde waren sogar Nazi-Raubkunst.

Das Kunstmuseum Bern wurde von Gurlitt zum Erben seiner Sammlung bestimmt

Das Kunstmuseum Bern wurde von Gurlitt zum Erben seiner Sammlung bestimmt

Foto: picture alliance/dpa

Gurlitt-Anwalt berechnet 400 Euro Stundenhonorar

Über zehn Jahre nach dem Tod des Kunstsammlers forderte Gurlitts Anwalt Hannes Hartung nun vom rechtmäßigen Erben, dem Kunstmuseum Bern, noch 1,25 Mio. Euro Honorar und klagte sich bis vor das OLG München. Ohne Erfolg. Am Mittwoch wurde die Forderung abgewiesen. Statt 1,25 Mio. erhält der Jurist nur 106.000 Euro.

Der Anwalt hatte Gurlitt vor seinem Tod 2014 über mehrere Monate vertreten. Stundenhonorar 400 Euro. Zudem orientierte sich sein Lohn am Verkehrswert der Sammlung (ca. 170 Mio.).

Der Münchner Kunst-Anwalt Hannes Hartung bei der Verhandlung vor dem OLG München

Der Münchner Kunst-Anwalt Hannes Hartung bei der Verhandlung vor dem OLG München

Foto: Torsten Huber

Der Fall Cornelius Gurlitt

2010 wurde der Rentner in einem Zug vom Zoll kontrolliert. Mit 9000 Euro Bargeld im Gepäck. Den Fahndern war Gurlitt suspekt, denn er war nicht gemeldet, ohne Steuernummer, bekam keine Rente. Es bestand Verdacht der Steuerhinterziehung.

In diesem Schwabinger Appartement-Komplex lebte Gurlitt im 5. Stock, versteckte dort einen Großteil seines Kunstschatzes

In diesem Schwabinger Appartement-Komplex lebte Gurlitt im 5. Stock, versteckte dort einen Großteil seines Kunstschatzes

Foto: Action Press

Anfang 2012 wurde Gurlitts Münchner Appartement durchsucht. Die Fahnder stießen auf insgesamt über 1500 Kunstwerke, die Gurlitt von seinem Vater, einem Kunsthändler, geerbt hatte. Darunter längst verschollen geglaubte Meisterwerke von Picasso oder Monet sowie einige Bilder, die als NS-Raubkunst eingestuft wurden. Die Entdeckung wurde als „Schwabinger Kunstfund“ weltberühmt.

Eines von vielen Meisterwerken aus Gurlitts Kunstschatz: das Gemälde „Sitzendes Pferd“ von Franz Marc (1912)

Eines von vielen Meisterwerken aus Gurlitts Kunstschatz: das Gemälde „Sitzendes Pferd“ von Franz Marc (1912)

Foto: picture alliance / Heritage Images

Gurlitt vererbte Sammlung an Museum

Nach der Razzia beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Teile der Sammlung. Erst kurz vor Gurlitts Tod im Mai 2014 wurde sie herausgegeben und ging später an das Kunstmuseum Bern, das Gurlitt als Erben der Meisterwerke eingesetzt hatte.

In den Monaten vor Gurlitts Tod hatte sich der renommierte Kunst-Jurist Hannes Hartung um die Sicherung der Sammlung und um die Rückführung der Raubkunst gekümmert, stand mit den Behörden in Kontakt. 2017 stellte Hartung seine Forderungen in Rechnung, wurde vom Kunstmuseum jedoch nie bezahlt.

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Daher klagte er, doch auch schon in erster Instanz scheiterte der Anwalt, vor dem Landgericht München wurden ihm lediglich 100.000 Euro zugesprochen. Das OLG verurteilte nun das Berner Museum, 106.815 Euro zuzüglich Zinsen seit 2015 zu zahlen. Insgesamt ca. 150.000 Euro. Das bestätigte Gerichtssprecher Tobias Dallmayer.

Hartung wollte sich auf Anfrage nicht zur Gerichts-Entscheidung äußern, erklärte: „Ich werde das Urteil überprüfen.“