Intensive Sonne und Wind erhöhen die Brandgefahr

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Waldbrandübung in Karlsruhe. (Archivbild)
Foto: Thomas Riedel
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Waldbrandübung in Karlsruhe. (Archivbild)
Foto: Thomas Riedel
Menschen sind großteils Auslöser
Das ist im Wald zu beachten
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt ein generelles Rauchverbot im Wald
- Offenes Feuer ist nur mit 100 Metern Abstand zum Wald erlaubt
- Grillen im Wald ist nur an ausgewiesenen Grillstellen erlaubt
- An Grillstellen zu beachten: keine trockenen Äste, Grasflächen oder Laub in unmittelbarer Nähe; Grillfeuer und Glut jederzeit beaufsichtigen und vor dem Verlassen vollständig löschen
- Lagerfeuer sind an Grillstellen verboten
- Hinweisschilder der Grillstellen vor Ort befolgen (bei Missachtung droht ein Bußgeld)

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Brennender Grillplatz in Stupferich. (Archivbild)
Foto: KOD
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Brennender Grillplatz in Stupferich. (Archivbild)
Foto: KOD
Das ist auch außerhalb des Waldes wichtig
- Zigarettenkippen niemals achtlos wegwerfen – weder in Parks noch aus dem Auto
- Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen (sie können Brände verursachen)
- Besondere Vorsicht bei offenem Feuer und heißen Geräten auf Balkonen, Terrassen und in Gärten
- Kein Abflammen von Unkraut bei trockener Witterung (Flammen können sich schnell auf umliegende Vegetation ausbreiten)