Berlin & Brandenburg
Propalästinensische Demonstration – Polizei mit Wasserwerfer

15.05.2025, 17:33 Uhr

Nakba heißt der Gedenktag der Palästinenser zur Erinnerung an die Vertreibung nach der Gründung Israels. Demonstrationen an dem Tag sind emotional aufgeheizt.

Berlin (dpa/bb) – Am palästinensischen Gedenktag Nakba haben mehr als tausend Menschen in Berlin zum Teil aggressiv gegen Israel und den Krieg in Gaza demonstriert. Viele der überwiegend jungen Demonstranten trugen am Nachmittag am Südstern in Kreuzberg sogenannte Palästinenser-Tücher, Palästina-Fahnen und weitere entsprechende Symbole. 

Aggressive Sprechchöre und Wasserwerfer der Polizei

Die Kundgebung verlief weitgehend gewaltfrei, vereinzelt gab es Rangeleien mit der Polizei und Festnahmen. Genaue Zahlen nannte die Polizei zunächst nicht. 

Gegen 18.00 Uhr fuhr die Polizei einen Wasserwerfer an die Kundgebung heran. Das habe „taktische Gründe“, sagte ein Polizeisprecher. Näher erläutern wollte er das nicht. Die Polizei sprach von insgesamt 1.100 Demonstranten. Zahlreiche Polizisten waren rund um den Südstern in Kreuzberg bereitgestellt. 

In lautstarken und aggressiven Sprechchören riefen Redner und Demonstranten „Kindermörder Israel, Frauenmörder Israel, Babymörder Israel“, „Yallah, yallah Intifada“ und „From the River to the sea“. Intifada waren frühere palästinensische Aufstände und Serien von Terroranschlägen gegen Israel.

Gefordert wurde „Freiheit für Palästina“, auch Beschimpfungen von Deutschland wegen Waffenlieferungen an Israel kamen vor. 

Gedenken an Flucht und Vertreibung

Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an die Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948 nach der Staatsgründung Israels. In den vergangenen Jahren gab es bei diesen Veranstaltungen mehrfach Tumulte und Rangeleien mit der Polizei.

Um die geplante Strecke der Demonstration hatte es gerichtliche Auseinandersetzungen gegeben. Die Demonstration sollte ursprünglich nach Neukölln führen. Die Polizei hatte das wegen eines befürchteten Konfliktpotenzials beim langen Zug durch Neukölln untersagt.

Polizei siegt vor Gericht 

In der ersten Instanz vor Gericht setzten sich die Veranstalter durch, in der zweiten vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) bekam die Polizei Recht, so dass es keinen Demonstrationszug, sondern nur eine Kundgebung am Südstern gab.

Die Beschränkung der Demonstration auf den Ort der Kundgebung war aus Sicht des OVG verhältnismäßig. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, wie es hieß. Der zuständige 6. Senat widersprach damit im Eilverfahren der Auffassung des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte die Beschränkungen der Polizei als unverhältnismäßig angesehen.