Auf der Brücke über den Hellerhofweg gilt seit Kurzem eine neue Verkehrsregel. Radfahrer müssen dort absteigen und schieben. Sie dürfen nicht mehr über die Überführung fahren, weil das Brückengeländer dort zu niedrig ist. Das bestätigte die Verwaltung jetzt in ihrer Antwort auf eine Anfrage aus der Bezirksvertretung (BV) 10.
Burkhard Schnieder (SPD) hatte sich irritiert über die Änderung gezeigt. „Die Brücke wird seit rund 40 Jahren als Geh- und Radweg extensiv genutzt und dient auch als Schulweg für viele Kinder und Jugendliche“, erklärt er in seiner schriftlichen Anfrage. Darin möchte er vor allem wissen, ob die neue Verkehrsregel zwingend ist oder ob es Handlungsalternativen gibt.
Aus Schnieders Sicht wird das „als unsinnig empfundene, kommunikativ nicht vermittelte Verbot“ in der Praxis aktuell nicht akzeptiert. Mit diesem wolle sich die Landeshauptstadt offenbar von einer möglichen Haftung freisprechen – nach der „vermutlich späten Erkenntnis“, dass das Brückengeländer nicht den Anforderungen entspricht, so Schnieder.
In ihrer schriftlichen Antwort bestätigt die Verwaltung jetzt eine Vermutung des Bezirksvertreters. „Die Verkehrsregelung wurde auf Basis einer unzureichenden Brückengeländerhöhe angeordnet und umgesetzt“, heißt es darin. Die getroffene Maßnahme sei verhältnismäßig, da eine gleichwertige Alternativroute existiere. Noch 2026 sollen demnach aber im Rahmen einer Verkehrsschau mögliche Handlungsalternativen geprüft werden, da die Brücke Bestandteil des Radverkehrsnetzes im Stadtbezirk 10 ist.
Für Kinder ist das Radeln über die Brücke übrigens weiterhin erlaubt. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen sie bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr noch Gehwege mit dem Fahrrad benutzen. In Hellerhof ist das vor allem deshalb relevant, weil der Weg über die Brücke für viele Mädchen und Jungen zur angrenzenden Willi-Fährmann-Grundschule führt.
Die Stadt Düsseldorf muss insgesamt mehr als 100 Brücken ertüchtigen, um sie für Radfahrer sicherer zu machen. Im August vergangenen Jahres war beispielsweise die Oberkasseler Brücke an der Reihe. Das fast 50 Jahre alte Geländer erhielt auf 1450 Metern einen Aufsatz.
Grund ist eine Bundesrichtlinie, die eine Höhe von 1,30 Meter vorschreibt, um Stürze von Radfahrern zu verhindern. Im Oktober 2022 passierte genau das: Ein Pedelec-Fahrer kam auf der Theodor-Heuss-Brücke an einem Bordstein ins Schlingern, prallte gegen die Brüstung und stürzte sieben Meter in die Tiefe. Der damals 66-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt, überlebte den Unfall aber.