
Stand: 29.06.2026 14:42 Uhr
Das Landgericht Hannover hat am Montag einen 43 Jahre alten Mann wegen Totschlags an seiner Ehefrau verurteilt. Er bekam eine Haftstrafe von zwölf Jahren.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Frau Mitte Januar im gemeinsamen Reihenhaus im hannoverschen Stadtteil Groß-Buchholz nach einem Streit niedergerungen und dann erstochen hat. Sie hatte sich laut Anklage wenige Monate vor der Tat von ihm getrennt – er soll unter anderem aus Angst gehandelt haben, den gemeinsamen Sohn zu verlieren.
Gericht sah keine Mordmerkmale
Mit dem Urteil ist das Gericht der Staatsanwaltschaft gefolgt, sie hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags gefordert. Die Nebenklage hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine neunjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Mordmerkmale sah das Gericht nicht als erfüllt an, wie ein Sprecher erklärte. Die Richterin sagte, der 43-Jährige habe seinem Sohn großen Schaden zugefügt. Dieser lebt nun bei den Großeltern und musste Hannover verlassen.
Verurteilter hatte Tat nicht geleugnet
In ihrer Schlussrede sagte die Richterin, es sei deutlich zu erkennen, dass der Verurteilte seine Tat bereue. Er hatte einem Sprecher zufolge vor Gericht angegeben, sich zwar nicht an die Tat zu erinnern, aber sie nicht in Abrede gestellt. Außerdem habe er eindrücklich geschildert, wie sehr ihn selbst die Tat treffe und dass es für ihn unerklärlich sei, dass er seinem Kind die Mutter genommen habe. Zudem hat er laut dem Sprecher „finanziellen Schadenersatz“ geleistet und seinem Sohn „einen nennenswerten Geldbetrag überwiesen“.
Mann hatte versucht, sich selbst das Leben zu nehmen
Der Verurteilte hatte nach der Tat zunächst versucht, sich noch in dem Haus selbst das Leben zu nehmen und war später auf der A2 vor einen fahrenden Lastwagen gesprungen. Der 43-Jährige überlebte schwer verletzt. „Das sind Folgen, die er selbst auch zu tragen hatte“, so der Sprecher der Gerichts. Das habe die Strafkammer im Blick gehabt. Aber es führe nicht dazu, „dass die Strafe nennenswert herabgesetzt wird“, hieß es weiter.
Suizidgedanken: Wo Betroffene Hilfe bekommen
Bei akuter Suizidgefahr: Notruf 112
Beratung in Krisensituationen: Telefonseelsorge (Tel.: 0800/111-0-111) oder Kinder- und Jugendtelefon (Tel.: Tel.: 0800/111-0-333 oder 116 111; wochentags von 14 bis 20 Uhr)
Auf den Seiten der Deutschen Depressionshilfe sind Listen mit regionalen Krisendiensten und mit Kliniken zu finden. Zudem gibt es viele Tipps für Betroffene und Angehörige.
Über www.telefonseelsorge.de ist eine Online-Beratung möglich.
Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen bietet die Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: www.suizidprophylaxe.de.
In der deutschen Depressionsliga engagieren sich Betroffene und Angehörige, um die Situation und die Versorgung Depressiver zu verbessern. Sie bieten Depressiven ein Email-Beratung als Orientierungshilfe an.
Eine Übersicht über Selbsthilfegruppen zur Depression bieten die örtlichen Kontaktstellen (KISS).

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Er könne sich an den Tatablauf selbst aber nicht erinnern. Dem gemeinsamen Sohn will er Schmerzensgeld zahlen.

Der 43-Jährige soll seine Frau am Freitag in Groß Buchholz getötet haben. Gegen ihn wurde nun Haftbefehl erlassen.