Nachtruhe in Braunschweig
Anpfiff um 22.30 Uhr: Regeln fürs späte Public Viewing
Aktualisiert am 29.06.2026 – 19:53 UhrLesedauer: 2 Min.
Jubel beim DFB-Team um Nadiem Amiri (vorne): Deutschland bestreitet nach der Gruppenphase sein erstes K.o.-Spiel. (Quelle: Bahho Kara/imago-images-bilder)
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Für Deutschland geht es heute Abend bei der Weltmeisterschaft ums Weiterkommen: In Braunschweig können Fans das Sechzehntelfinale im Rudel schauen. Einiges gibt es bei den späten Anpfiffzeiten aber zu bedenken.
Es hat eine gewisse Tradition, gemeinsam mit Freunden und vielen anderen die WM-Spiele zu schauen und Tore gemeinsam zu bejubeln. Doch während das erste Gruppenspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Curaçao um 19 Uhr begann, startet nach den beiden späten Gruppenspielen auch das K.-o.-Spiel gegen Paraguay am Montagabend erst um 22.30 Uhr. Was ist also mit der Nachtruhe, die in Deutschland eigentlich um 22 Uhr beginnt?
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Die Stadt Braunschweig erklärt auf Anfrage der t-online-Redaktion, dass der Bund die grundsätzliche Zulässigkeit des Public Viewings zur Fußball-WM durch die „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026“ geregelt habe. Grund dafür sind die späten Anstoßzeiten in Amerika.
Später Anpfiff der Partie Deutschland gegen Paraguay
Dabei müsse abgewogen werden: Einerseits müsste die Nachbarschaft vor Lärm geschützt werden – und andererseits gibt es eben das Interesse vieler Menschen am Fußballschauen im Freien und in Gemeinschaft. Um die Nachtruhe also zu schützen, muss es Regeln geben, um die Mindestanforderungen an das berechtigte Ruhebedürfnis der betroffenen Nachbarschaft sicherzustellen, heißt es.
In Braunschweig möchte man die Live-Übertragungen im Freien ermöglichen – und hat so entschieden, die Nachruhe bei späten Spielen mit deutscher Beteiligung bis zum Spielende hinauszuschieben. Die Gruppenspiele gegen die Elfenbeinküste und Ecuador endeten gegen Mitternacht, das Spiel gegen Paraguay wird noch später zu Ende sein.
Überdies werden laut Stadt Braunschweig diese Spiele als „seltenes Ereignis“ im Sinne der Bundesimmissionsschutzverordnung gewertet. Es darf also etwas lauter werden. Dennoch müssen die Verantwortlichen des Public Viewing prüfen, welche Möglichkeiten sie haben, um die Lautstärke organisatorisch und betrieblich in Grenzen zu halten.

