CDU und Grüne haben sich vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster eine Niederlage eingehandelt. Die Koalitionäre hatten im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Pua) zur Aufarbeitung des Terroranschlags von Solingen Beweisanträge der Opposition abgeschmettert – zu Unrecht entschieden nun die Richter des höchsten NRW-Gerichts, nachdem die Opposition geklagt hatte (VerfGH 6/25 und 60/25).

Das hätten sie jedoch nicht gedurft, befanden nun die Richter. Die beantragten Kommunikationsdaten könnten „eine geeignete Grundlage für eine zielführende Zeugenvernehmung bilden“, stellte das Gericht fest. „Sie ermöglichen es, Zeugenaussagen vorzubereiten, zu überprüfen und einzuordnen, und können Widersprüche oder Lücken im Aussageverhalten der Zeugen aufdecken.“

Der Oppositionsführer im Landtag, Jochen Ott (SPD), rief die Landesregierung dazu auf, alle fehlenden Unterlagen bis zum Freitag (3. Juli) zu liefern. Der Verfassungsgerichtshof habe den Ministerpräsidenten an sein eigenes Transparenzversprechen erinnern müssen, sagte Ott bei einem Besuch in der Landespressekonferenz. „Ich erwarte, dass bis zum Ende der Woche selbstverständlich die fehlenden Unterlagen geliefert werden.“ Wüst hatte kurz nach der Tat im August 2024 dem Landtag „maximale Transparenz“ bei der Aufarbeitung zugesagt. Der Pua war dann auch auf Initiative der Regierungskoalition auf den Weg gebracht worden.

Ein Sprecher des Fluchtministeriums erklärte auf Anfrage unserer Redaktion: „Die Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor. Ich bitte um Verständnis, dass wir uns so kurzfristig noch nicht äußern können.“ Zumindest ein Teil der verlangten Unterlagen dürfte allerdings der Opposition ohnehin vorliegen. So hatte kurz nach dem Rücktritt von Paul ihre Nachfolgerin Verena Schäffer (Grüne) dem Pua in großem Stile Akten geliefert, darunter auch SMS- und Messenger-Kommunikation von und mit Personen unterhalb der Hausleitungsebene. Unklar ist, ob darin alle von SPD und FDP verlangten Nachrichten enthalten sind. Dass das Land nun eigeninitiativ darüber hinaus noch fehlende Dokumente bis Ende der Woche nachreicht, ist fraglich. Rein formal wird der Pua Solingen nämlich erst auf seiner nächsten Sitzung einen neuen Beweisbeschluss dazu fassen müssen.

CDU sieht Datenherausgabe kritisch

Der Justiziar der CDU-Fraktion, Jörg Geerlings, sagte unserer Redaktion, man sehe es nach wie vor kritisch, dass umfangreiche Verbindungsdaten und Kommunikationsinhalte von Mitarbeitern unterhalb der Leitungsebene analysiert werden sollen.

Der Fall drehte sich zudem um die Herausgabe von Mailverkehr rund um einen Vorgang, der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) betrifft. So verlangte die Opposition Auskunft von der Landtagsverwaltung zu einer nachträglichen Änderung eines Landtagsprotokolls. Auch hier stimmte die schwarz-grüne Mehrheit gegen einen Beweisbeschluss, der die Herausgabe des dazugehörigen Mailverkehrs bedeutet hätte. Auch dieses Votum hielten die Richter für falsch.

CDU-Justiziar Geerlings, sagte dazu: „Dass Kommunikation zwischen Fraktionen, Abgeordneten und der Landtagsverwaltung Gegenstand eines Pua sein darf, ist neu und jetzt richterlich entschieden. Wir hatten die Ansicht vertreten, dass ein Pua nicht das Parlament kontrollieren, sondern das Handeln der Regierung untersuchen soll.“ Das sei jetzt seitens des Verfassungsgerichtshofes entschieden worden. „Insofern herrscht hier nun juristisch zumindest Klarheit. Jetzt geht es darum, wie sich das praktisch überhaupt umsetzen lässt.“

In den vergangenen Tagen hatte der Pua Solingen deutlich mehr Aufmerksamkeit bekommen. Das lag an der überraschenden Zeugenladung der Regierungsspitze mit Ministerpräsident Hendrik Wüst, seiner Stellvertreterin Mona Neubaur und Staatskanzleichef Nathanael Liminski, die auf Wunsch von Schwarz-Grün in der Zeugenliste nach vorn verlegt worden waren. Es lag aber auch an neuen Dokumenten, die aufgetaucht waren und einerseits Zweifel an der Einzeltätertheorie um Issa al H. geschürt hatten und andererseits Hinweise geliefert hatten, dass al H. den Behörden womöglich schon früher aufgefallen war. So deutet ein Dokument der Sicherheitskonferenz im Fluchtministerium darauf hin, dass al H. schon einmal im Juni 2024 und damit zwei Monate vor der Tat in dem Gremium Thema gewesen sein könnte.