Unterstützer der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ haben in Berlin gegen das vom Bund geplante Verbot von Vergesellschaftungen auf Landesebene demonstriert. Das Bündnis hatte unter dem Titel „Hände weg vom Grundgesetz“ zum Protest vor dem Willy-Brandt-Haus, der SPD-Parteizentrale, aufgerufen. Die Polizei sprach am Abend von 200 Teilnehmern, die Veranstalter von 500.

Die Pläne der Bundesregierung missachteten den Willen der Berlinerinnen und Berliner, heißt es von der Initiative. „Diese Einmischung im Interesse des Immobilienkapitals werden wir nicht akzeptieren.“ Die Vergesellschaftung sei der beste Weg, um die Mietenkrise zu bekämpfen.

Isabella Rogner, Sprecherin der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, reagierte bei der Demonstration mit einer Kampfansage: „Der Vorstoß von Friedrich Merz, die Vergesellschaftung in Berlin zu verbieten, ist verfassungswidrig. Es greift in die Autonomie des Landes Berlin ein und wir werden das mit allen Mitteln verhindern.“

Initiative hatte in Berlin Volksentscheid zur Enteignung durchgesetzt 

Britta Grell hatte für den Volksentscheid Unterschriften gesammelt. „Ich habe fast geheult“, sagte sie am Rande der Kundgebung. „Natürlich weiß ich, dass es schwierig ist. Aber ich habe nicht damit gerechnet, dass sich die Bundesregierung das trauen wird.“

„Das ist antidemokratisch, denn es ist ein Angriff auf das Grundgesetz und ein Angriff auf Artikel 15“, sagte Jasmina Rühl, Mitglied vom Berliner Bündnis gegen Vonovia und Vonovia Mieterin. „Es haben fast 60 Prozent für die Enteignung und Vergesellschaftung gestimmt. Das ist zu respektieren, auch von Friedrich Merz.“

Die Regierungskoalition im Bund will den vor allem von der Linkspartei propagierten Überlegungen zur Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen endgültig einen Riegel vorschieben. „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, heißt es in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses.

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Die Initiative, die in Berlin den erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Immobilienunternehmen 2021 durchgesetzt hat, hält das für rechtlich nicht möglich: „Vergesellschaftungen auf Landesebene lassen sich nicht durch ein einfaches Bundesgesetz verbieten, dafür bräuchte es eine Verfassungsänderung“, argumentierte die Sprecherin der Initiative, Karla Hildebrandt. „Wir stehen weiter klar für die Vergesellschaftung.“ (mit dpa)