Die Linke im Bundestag hat Klage gegen das sogenannte Heizungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Violetta Bock, erklärte am Freitag, damit solle verhindert werden, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Eilverfahren durchgepeitscht werde – ohne dass Auswirkungen auf die Klimawirkung bekannt seien. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang eines entsprechenden Organstreitverfahrens sowie eines Eilantrags.

Das geplante Gesetz der Koalition sieht vor, dass neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung auch weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Der Rechtsanwalt Johannes Franke kritisierte allerdings, mit dem neuen Gesetz solle ein „CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber“ aufgenommen werden – in unbekannter Höhe und mit unbekannten Konditionen. „Das ist aus unserer Sicht unzulässig und verletzt Informationsrechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages“, sagte er.

Ziel des Eilantrags ist laut Linken, den Bundestagsbeschluss des Gesetzes vor der Sommerpause zu stoppen. Das neue Heizgesetz, eigentlich Gebäudemodernisierungsgesetz, soll in der kommenden Woche vom Bundestag mit der sogenannten 2./3. Lesung verabschiedet werden. Die Verhandlungen der Koalitionsfraktionen sind aber noch nicht abgeschlossen.

Derweil reagierten die Grünen auf die Klage der Linken verhalten. Michael Kellner, Sprecher der Grünen für Energiepolitik, sagte unserer Redaktion: „Das vorliegende Eilverfahren der Linken beanstandet eher das Verfahren, weniger den Inhalt. Wir sind skeptisch, ob das klappt. Aber wenn die Linke mit ihrer Klage Erfolg hat, freuen wir uns und ich spendiere eine Kiste Rotkäppchen-Sekt für alle.“

Inhaltlich übte Kellner gleichwohl Kritik an dem Vorhaben der Koalition. „Das Gebäudemodernisierungsgesetz führt zu höheren Heizkosten, gefährdet die Erreichung der Klimaziele und ist deswegen mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar verfassungswidrig“, führte er aus. Deshalb unterstützten die Grünen die angekündigten Verfassungsbeschwerden der Umweltverbände, so Kellner.

Pikante Parallele: Vor rund drei Jahren, im Sommer 2023, hatte das Bundesverfassungsgericht das damalige Heizungsgesetz der Ampel schon einmal kurz vor dem geplanten Parlamentsbeschluss gestoppt. Geklagt hatte der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann. Er kritisierte das aus seiner Sicht zu schnelle Gesetzgebungsverfahren. Die umstrittenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes wurden dann nach der Sommerpause beschlossen.