Ein Mann aus dem Kreis Kleve ist am Mittwochabend, 1. Juli, dem Zoll am Flughafen Köln/Bonn ins Netz gegangen. Der 42-Jährige hatte acht Goldarmreifen und ein Paar Goldohrringe mit einem Gesamtgewicht von mehr als 200 Gramm dabei. Der Reiserückkehrer aus dem Irak hatte versucht, mit seinem Gepäck die Kontrollstelle des Zolls durch den grünen Ausgang für abgabefreie Waren zu verlassen, wie der Zoll mitteilte.

„Schmuggelversuche von Goldschmuck oder Goldmünzen versteckt im Gepäck zwischen Bekleidung, eingewickelt in Alufolie oder Tennissocken gehören für uns am Flughafen zum täglichen Geschäft, aber in Babywindeln versteckter Goldschmuck im Wert von rund 20.000 Euro ist schon sehr außergewöhnlich“, sagt ein Sprecher des Hauptzollamts Köln.

Gegen den deutschen Staatsbürger wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Abgabenfrei sind Waren bei Flugreisen aus Nicht-EU-Staaten nur bis zu einem Wert von 430 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, muss beim Zoll angemeldet werden, sonst droht, wie in diesem Fall, ein Strafverfahren. „Die noch vor Ort berechneten Einfuhrabgaben von mehr als 4300 Euro konnte der nach eigenen Angaben arbeitslose Reisende nicht bezahlen, und deshalb wurde der Goldschmuck zur Sicherung der Einfuhrabgaben beschlagnahmt. Zusätzlich muss er mit einer empfindlichen Geldstrafe nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens rechnen“, so der Zoll-Sprecher weiter.