„Nicht bloß passiver Zuschauer“
Kindesmissbrauch per Livestream: Prozess in Nürnberg beginnt
05.07.2026 – 09:47 UhrLesedauer: 4 Min.
Ein Mann sitzt am Laptop und hält ein Smartphone mit in der Hand: Moderne Technik befördert laut Experten ein Massenphänomen. (Quelle: Monika Skolimowska)
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Für wenige Dollar werden Kinder im Netz sexuell ausgebeutet. Dahinter stehen Auftraggeber aus westlichen Ländern. Ein Prozess in Nürnberg zeigt exemplarisch, was hinter den Verbrechen steckt.
Ein 53 Jahre alter Mann aus Bayern soll eine Frau auf den Philippinen dafür bezahlt haben, den sexuellen Missbrauch ihrer minderjährigen Tochter zu filmen. Teilweise soll er der Acht- bis Elfjährigen sogar per Livestream zugesehen und konkrete Anweisungen gegeben haben. Über mehr als drei Jahre sollen sich die Taten erstreckt haben.
Nun beginnt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozess gegen den Mann aus dem mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt. Der Fall steht Fachleuten zufolge exemplarisch für ein Massenphänomen, das durch moderne Technik möglich geworden ist.
Die Straftaten
Die Organisation International Justice Mission (IJM) setzt sich seit fast drei Jahrzehnten gegen moderne Sklaverei und sexuelle Ausbeutung von Kindern ein. Anfangs habe es sich dabei vor allem um Verbrechen in der realen Welt gehandelt, erklärt Martin Lewerentz von IJM Deutschland. Auf den Philippinen habe es etwa ganze Viertel gegeben, in denen Kinder zur Prostitution gezwungen worden seien.
„Das hat sich ins Internet verlagert“, sagt Lewerentz. Für Pädokriminelle sei das Risiko, entdeckt zu werden, dadurch deutlich geringer. Zudem müssten sie nur vergleichsweise geringe Summen zahlen, um an Missbrauchsdarstellungen zu gelangen. So sei diese Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu einem Massenphänomen geworden.
Das Bundeskriminalamt (BKA) bezeichnet solche Straftaten als „Livestreaming“. Dabei sehen Täter nicht nur live über das Internet zu, wie Kinder sexuelle Handlungen an sich selbst, an anderen Kindern oder an Erwachsenen vornehmen. Sie steuern die Taten häufig auch aktiv, indem sie konkrete Anweisungen geben.
In dem Fall, der ab dem 7. Juli in Nürnberg verhandelt wird, geht die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nur bei zwei Taten von echtem Livestreaming aus. In der Mehrzahl der Fälle soll der Angeklagte Videos und Fotos erhalten haben, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Goger. Bei den meisten Taten habe er der Mutter und dem Kind Anweisungen über einen Messengerdienst gegeben.
Deutschland zentrales Nachfrage-Land von „Livestreaming“
Bei den zahlenden Auftraggebern handelt es sich nach Angaben von IJM überwiegend um Männer aus Europa, Nordamerika oder Australien. Deutschland sei dabei ein zentrales Nachfrage-Land, sagt Lewerentz. „Der zahlende Täter im Ausland ist dabei nicht bloß passiver Zuschauer.“ In vielen Fällen gebe er konkrete Anweisungen. Die Nachfrage aus dem Ausland schaffe den finanziellen Anreiz und sei unmittelbarer Teil der Tat.
Nach Angaben des Bundeskriminalamts stellen Täter in der Regel über soziale Netzwerke, Datingseiten, Chatforen oder Cam-Sex-Plattformen Kontakt zu den filmenden Anbietern her. Bei diesen handelt es sich der World Childhood Foundation zufolge häufig um Eltern, vertraute Verwandte, Freunde oder Nachbarn der Kinder.
„Das macht die Aufdeckung so schwierig, weil die Tat genau dort stattfindet, wo das Kind oder die jugendliche Person eigentlich Schutz erwarten dürfte“, erklärt Judith Bader, Geschäftsführerin der Organisation in Deutschland. Die Philippinen seien ein Schwerpunkt solcher Verbrechen. Ähnliche Strukturen gebe es aber auch in anderen Ländern Südostasiens und in Lateinamerika.
